ZV Unterhalt bei Inso
Verfasst: 09.11.2007, 11:00
Guten Morgen!
Hab hier einen Unterhaltstitel (Trennungsunterhalt )vom Juli vor mir liegen, tituleirt sind Unterhaltsrückstände sowie fortlaufender Unterhalt von 184,00 € monaltlich.
Der Schuldner hat Anfang September die Inso eröffnet.
Haben einen Rentenbescheid vom Schuldner, dass er Rente wegen Erwerbsminderung in Höhe von 1.262,88 € monaltlich bezieht.
Unsere Mandantin hat die Forderung nicht im Inso angemeldet und möchte auch durch uns nicht anmelden lassen (gibt ja dafür kein PKH/Beratungshilfe). Normalerweise ist das doch so,dass man aus titeln, die in die Insomasse fallen während der Inso des Schuldners keine Pfändungs/ZV Maßnahmen durchführen kann, außer man ist Neugläubiger.
Sind wir Neugläubiger da der Unterhalt monaltlich fortlaufend ist? Kann ich die Rente pfänden? Wenn ja, dann nur über die fortlaufenden Unterhaltszahlungen oder auch wegen des Rückstandes?
Hoff einer von euch Vollstreckungsexperten kann mir helfen
Hab hier einen Unterhaltstitel (Trennungsunterhalt )vom Juli vor mir liegen, tituleirt sind Unterhaltsrückstände sowie fortlaufender Unterhalt von 184,00 € monaltlich.
Der Schuldner hat Anfang September die Inso eröffnet.
Haben einen Rentenbescheid vom Schuldner, dass er Rente wegen Erwerbsminderung in Höhe von 1.262,88 € monaltlich bezieht.
Unsere Mandantin hat die Forderung nicht im Inso angemeldet und möchte auch durch uns nicht anmelden lassen (gibt ja dafür kein PKH/Beratungshilfe). Normalerweise ist das doch so,dass man aus titeln, die in die Insomasse fallen während der Inso des Schuldners keine Pfändungs/ZV Maßnahmen durchführen kann, außer man ist Neugläubiger.
Sind wir Neugläubiger da der Unterhalt monaltlich fortlaufend ist? Kann ich die Rente pfänden? Wenn ja, dann nur über die fortlaufenden Unterhaltszahlungen oder auch wegen des Rückstandes?
Hoff einer von euch Vollstreckungsexperten kann mir helfen