Welche Chansen hat man nach einer erfolglosen ZV?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Olgy1607
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#1

07.11.2007, 15:43

Hallo liebe Leute,

Heute habe ich zwei Fragen:

1. Frage: Welche weitere Möglichkeiten gibt es, um nach einer erfolglosen ZV doch noch zum Geld zu kommen?

2. Frage: Unser Schulder ist arm wie eine Kirchenmaus, aber wir wissen, dass seine Ehefrau einen Kostmetiksalon betreiben. Haben wir da irgend welche Chansen bei ihr zu volltrecken? Und wenn ja in welcher Art und Weise?

Für Eure Antworten bin ich jetzt schon dankbar.

Lieben Gruß an alle

Olgy
MarinaS.
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#2

07.11.2007, 15:46

Geht der Typ arbeiten? Hat er ein Konto?
Gruß
Eure Marina
Janin

#3

07.11.2007, 15:46

hat schuldner die ev abgegeben?

habt ihr nen titel auch gegen die ehefrau? wenn nein, sieht es hier schlecht aus.
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DasGrossi
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#4

07.11.2007, 15:47

Hi, Olgy

Zu 1. kann ich nur von mir sagen, dass ich hoffnungslosen ZV-Schuldnern eine im Verhältnis zur Forderung ziemlich niedrige Ratenzahlung anbiete (Zahlungsziel 6-18 Monate). Ein Versuch ist es mir immer wert.

Hier könntest Du damit sogar Glück haben, dass die Ehefrau da mit einspringt oder er das selbst aufbringen kann.

An das Vermögen der Ehefrau an sich ist kein Rankommen.
Vielleicht, wenn man ihm nachweisen könnte, dass er als Aushilfe in dem Geschäft mithilft. Denn selbst, wenn sie ihm nix zahlt, hat er doch einen Anspruch auf Vergütung seiner Leistung. Und den könnte man dann pfänden.
Liebe Grüße
DasGrossi

[b]In dubio prosecco...[/b]
secret72

#5

07.11.2007, 16:08

Wir bzw. unsere Mandantin haben auch Ratenzahlungen in Höhe von € 10,00 akzeptiert, damit wir überhaupt noch ein Geld sehen.
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Master24
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#6

07.11.2007, 16:55

Olgy1607 hat geschrieben:1. Frage: Welche weitere Möglichkeiten gibt es, um nach einer erfolglosen ZV doch noch zum Geld zu kommen?
Heißt das fruchtlos den Gerichtsvollzieher hingeschickt? Oder EV abgegeben?
Olgy1607 hat geschrieben:2. Frage: Unser Schulder ist arm wie eine Kirchenmaus, aber wir wissen, dass seine Ehefrau einen Kostmetiksalon betreiben. Haben wir da irgend welche Chansen bei ihr zu volltrecken? Und wenn ja in welcher Art und Weise?
Grundsätzlich nicht, da es sich bei seiner Frau um eine andere Person handelt, gegen welche Ihr keine Ansprüche habt. Wenn sie aber verheiratet sind und überdies über ein gemeinschaftliches Konto verfügen, so wäre es durchaus denkbar, eine (natürlich bewusst ins Leere gesteuerte) Kontopfändung zu veranlassen, damit beide keinen Zugriff mehr darauf haben. Eventuell kann sodann eine höhere Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden.

Gegebenenfalls lässt sich auch ein Taschengeldanspruch des Mannes gegenüber seiner Ehefrau pfänden (5-7 Prozent von 3/7 des mtl. Einkommens).
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Olgy1607
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#7

12.11.2007, 09:49

Ich danke Euch allen für die Mühe und für die hilfreichen Antworten.

Bis zum nächsten Mal :oops:

Lieben Gruß
Olgy1607
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