Hallöchen an alle,
ich hab da glaube ich mal ´ne blöde Frage..
Wieviele Abschriften muss ich für den ZV-Auftrag anfügen.
1xOriginal an GVZ
1xAbschrift für Schuldner
das wars doch, oder?
Danke!!
yv
Abschriften für ZV-Auftrag
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Ja, ich schicke auch einmal ein Original und eine Abschrift für den Schuldner mit.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Wir schicken 1 Original, 1 x für Schuldner. Und eine Kopie hefte ich immer gleich noch mit zu den ZV-Unterlagen mit dazu.
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Habe noch nie mehr als ein Exemplar geschickt, wurde sich auch noch nie drüber beschwert.
Zuletzt geändert von LuzZi am 07.11.2007, 16:15, insgesamt 1-mal geändert.
Geht mir genauso. Ich schick auch immer nur ein Exemplar. Schreibe aber auch, dass der Schuldner keine Ausfertigung bekommt.