Schuldner verstorben, Schuldnerin unauffindbar, was tun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pepsi
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#1

01.11.2007, 14:00

Hallo,

wir haben mal einen Kaufvertrag mit Herrn A und dessen Tochter Frau B gemacht. Er hat an sie eine Immobilie in der Dominikanischen Republik oder wie das heißt verkauft. Die Tochter hat natürlich die Rechnung nicht bezahlt und er nach Aufforderung auch nicht. Irgendwann kam dann bei ner EMA raus, dass er verstorben ist, dann hab ich also bei ihr weitergeforscht, da hab ich erst ne neue Anschrift hier im Ort rausbekommen, nun ist sie dort aber zwar noch gemeldet, wohnt dort offensichtlich aber nicht mehr. Von Ihr habe ich n Vermögensverzeichnis, wo ich den Namen der Tochter (Frau C) von Frau B her habe. Bei der Tochter C hab ich jetz ne EMA gemacht und rausgefunden, dass die in GLückstadt wohnt und n Nebenwohnsitz hier im Ort hat.

muss später nochmal im Verm.verz. gucken, ob dort noch irgendwelche SAchen zu pfänden wären, aber glaube nicht..

Was soll ich jetzt machen, soll ich die TOchter C anschreiben, was soll ich schreiben? was fange ich mit dem Nebenwohnsitz an? Soll ich n Erbschein oder so beantragen?

danke!
Gast

#2

01.11.2007, 14:05

Tja ich würde sagen, die direkten Kostenschuldner sind in diesem Falle Herr A und Tochter B.

Gegen die Tochter C von Tochter B wirste wohl nicht rankommen, es seie denn, Tochter B ist gestorben und C hat das Erbe angetreten.

An Deiner Stelle würde ich weiter nach B forschen und mich mit C gar nicht aufhalten
Kimmy

#3

01.11.2007, 14:06

Du musst beim Nachlassgericht nachfragen, ob ein Erbschein beantragt wurde oder ob evtl. die Erbschaft ausgeschlagen wurde. Sollte die Erbschaft ausgeschlagen worden sein, kannst Du Dir alles weitere sparen, denn dann wissen die Kinder ja, dass sie nichts von den Altschulden des Vaters bezahlen müssen.
Wenn die Erbschaft nicht ausgeschlagen wurde, würde ich nen Erbschein beantragen und die Rechtsnachfolge auf den Titel (Notar kann sich ja selbst die Rechnung als Titel erteilen) bringen lassen (kann das der Notar auch??) und die Töchter mit konfrontieren.
Ansonsten würde ich schreiben, dass diese aufgrund Erbschaft Rechtsnachfolger ihres Vaters geworden sind und Du höflich darauf hinweist, dass noch ne Rechnung offen ist und dann eben das üblich Mahngeblabbere, Fristsetzung. Aber Zinsen würde ich noch keine nehmen, da die Kinder ja noch nicht in Verzug gesetzt wurden.
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Pepsi
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#4

01.11.2007, 14:07

hm ok, ich dachte ja nur, dass man vielleicht über die Tochter C an B herankommt.. aber vielleicht sollte ich mal dorthin fahren und gucken was aufm Klingelschild steht.. oder sogar klingeln und wenn dann eine nicht 18-jährige aufmacht.. dann weiß ich bescheid :lol

und was ist mit A?
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jacqueline k
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#5

01.11.2007, 14:09

Wenn ich eine EMA-Auskunft erhalte, in der die Anschrift steht, an die ich schon mehrmals ergebnislos was hingeschickt habe bzw. versucht hab zu vollstrecken, ruf ich dann mal den zuständigen Gerichtsvollzieher an frag ganz höflich nach, ob er mir ein zwei Sachen zu dem Schuldner sagen kann bzw. weiß, wieviel Gläubiger der denn so hat.
Meistens weiß der auch, ob der Schuldner da noch wohnt oder irgend ein anderer aus der Familie bzw. Freundeskreis.
:blumen
Blumige Grüße
Gast

#6

01.11.2007, 14:11

ich dachte A ist tot??? Was willste da noch machen??? Du kannst nur versuchen herauszubekommen, ob jemand das Erbe angetreten hat. Wenn es da aber niemanden gibt, kannste nicht viel machen.

Du kannst ihm ja schlecht den Sarg wegpfänden ........
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Pepsi
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#7

01.11.2007, 14:11

hm, das könnte ich natürlich machen, oder halt ne OWI Anzeige
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Summerof77
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#8

01.11.2007, 14:33

Frag doch wirklich mal beim Nachlaßgericht nach, und beim Standesamt. Das kannste ja ohne Probleme machen. Dann hast Du gewißheit, wer Erbe geworden ist.
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
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#9

01.11.2007, 15:15

Hatten wir neulich auch. Unser Schuldner ist verstorben, wir haben dann AE + Kopie des Erbscheins beantragt. AE wurde gewährt mit Einsichtnahme auf Geschäftsstelle. Nachdem ich mir die Akte bei Gericht angeguckt hatte war klar, dass da nichts zu holen ist. Die Mutter (ja sie hat ihren Sohn überlebt) hat das Erbe ausgeschlagen, weitere Angehörige gab es nicht. Ergo, Akte abschließen und ablegen.

Denke das beste wird in dem Fall sein bei Gericht anzufragen, ob es Erben gibt. Vorsorglich würde ich gleichzeitig AE beantragen weil sie dir kaum die Auskunft geben werden, ist nicht bei allen Gerichten so aber bei einigen. Manchmal erwischt man auch Angestellte die dir bereitwillig selbst am Telefon Auskünfte geben.

Ist immer etwas ärgerlich, wenn dann nichts bei rauskommt, vor allen Dingen wenn die Forderung höher ist. Bei Schuldnern bei denen du aber weißt, dass da nichts zu holen ist weil noch mehr Gläubiger dem im Nacken sitzen na ja ...

Zusammengefasst: AE beantragen + Kopie eines evtl. vorhandenen Erbscheins, Akte bei Einsichtsgewährung einmal durchblättern und dann weiß man meist schon, ob was zu holen ist oder nicht.

Hoffe hat geholfen ;)

Gruß
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#10

01.11.2007, 15:25

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Sachen bitte ich um Erteilung eines Auszuges aus dem Familienbuch, der zur Vorlage beim Amtsgericht im Rahmen der Pfändung von Unterhalts- und Taschengeldansprüchen benötigt wird. Damit die Möglichkeit der Pfändung gegeben ist, müssen zur Billigkeitsprüfung u. a. Angaben zu Familie – z. B. Kinderzahl und deren Alter sowie Angaben zum Ehepartner – vorgetragen werden.

Begl. Kopie des erwirkten Schuldtitels vom füge ich zum Nachweis meines berechtigten rechtlichen Interesses bei und versichere anwaltlich, dass mir die vollstreckbare Ausfertigung vorliegt.

Zum Ausgleich anfallender Gebühren liegt Verrechnungsscheck über 8,00 € bei.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Anlagen


Damit haste schon mal die Unterlagen, (Der Grund kann ja geändert werden, ist klar,oder?) wer potentieller Erbe ist....

Bei uns klappt das dann mit Hinweis auf Titel auch beim NAchlaßgericht. also, ich fordere die Auskunft schriftlich an und die geben mir schriftlich Auskunft. Kenne das nur so. Ist vielleicht in anderen BL anders.

Kannst die Sterbeurkunde vom Standesamt anfordern und dann beim Gericht die Information bezüglich der ERben. ISt nicht so teuer und dann effektiv.

Ich schreibe dann die Erben erst einmal an und fordere sie zur Zahlung auf. Wenn das nicht klappt, ggf. pfänden.

Viel Glück!
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