Welches Gericht ist zuständig?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Melanie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 14.04.2006, 15:35
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Irgendwo in Schleswig-Holstein

#1

01.11.2007, 08:44

Guten Morgen,
da ich jetzt das Problem mit der Begründung der Beratungshilfe klären konnte, habe ich jetzt ne neue Frage: Welches Gericht ist zuständig für die Bewilligung der Beratungshilfe für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren? Das Insolvenzgericht? Das örtlich zuständige Gericht?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

01.11.2007, 09:25

Guten Morgen.
Vielleicht ist es zu früh, aber ich verstehe Deine Frage nicht. Du suchst ein Gericht für ein AUSSERGERICHTLICHES Schuldenbereinigungsverfahren?
Oder ich brauch mehr Input. :(
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#3

01.11.2007, 09:25

Guten Morgen.
Vielleicht ist es zu früh, aber ich verstehe Deine Frage nicht. Du suchst ein Gericht für ein AUSSERGERICHTLICHES Schuldenbereinigungsverfahren?
Oder ich brauch mehr Input. :(
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#4

01.11.2007, 09:35

Also, wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann suchst Du das zuständige Gericht für die Bewilligung der Beratungshilfe, oder??? Das ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Mandant seinen Wohnsitz hat. Die Sache mit der Schuldenbereinigung wird nur bei den Kosten gesondert berücksichtigt. Bei der Erteilung bzw. Bewilligung der Beratungshilfe spielt das keine Rolle.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
Melanie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 14.04.2006, 15:35
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Irgendwo in Schleswig-Holstein

#5

01.11.2007, 09:57

Vielen Dank. Ich haben auch zum örtlichen Gericht tendiert. Werde ich jetzt auch so machen.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Janin

#6

01.11.2007, 10:20

genau das örtlich zuständige gericht.
Antworten