Vollstreckung erfolglos, Schuldner ist Mitbesitz. eines Haus

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Daniela31
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#1

30.10.2007, 12:31

Hallo wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Zwangsvollstreckung gegen eine Schuldner war erfolglos. Uns ist jedoch bekannt, daß er Mitbesitzer eines Hauses ist. Kann mir jemand sagen, wie ich hier am besten vorgehe ?
Kimmy

#2

30.10.2007, 12:32

Grundbuchauszug einholen und dann die Auseinandersetzungsansprüche pfänden und dann Teilungsversteigerung beantragen.

und :welcome
Silke76
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#3

30.10.2007, 12:34

:zustimm
Gruss Silke76
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pasc1976
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#4

30.10.2007, 12:52

:dafuer

kann Kimmy nur recht geben - ist gar nicht so schwierig, wie es aussieht...
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Smilie
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#5

30.10.2007, 15:47

Da kann ich nur zustimmen:

Erst einmal muss geklärt werden, welchen Grundbesitz der Schuldner besitzt (sprich wo liegt das Grundstück und welchen Anteil daran besitzt er). Am besten ist das durch einen Grunbuchauzug zu erfahren. Wenn das alles geklärt ist, kann auch eine Zwangssicherungshypothek auf den Anteil des Schuldners eingetragen werden und danach ggf. der jeweilige Anteil zwangsversteigert werden.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Kimmy

#6

30.10.2007, 15:58

Und die ganzen Anträge für Pfändung der Auseinandersetzungsansprüche und Teilungsversteigerungsantrag stehen in jedem Prozessformularbuch.
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butterflybabe
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#7

30.10.2007, 17:57

:zustimm meinen Vorrednern
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Zauberdrops
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#8

08.11.2007, 11:12

musst halt nur sehen, ob der anteil nicht schon soweit gepfändet ist, dass da sowieso nix zu holen ist.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
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mokey1
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#9

08.11.2007, 12:33

Ich würd nach Einsicht des Grundbuches auch erst mal ne Sicherungshypothek eintragen, da manche Schuldner dann auf einmal ganz schnell Geld zusammen zu kriegen.
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
MarinaS.
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#10

08.11.2007, 12:38

Ich stimme mokey1 zu. Würde auch die Sicherungshypothek eintragenlassen.
Gruß
Eure Marina
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