Einen schönen Montag allerseits,
habe folgende Frage: Wir haben Urteil gegen zwei Leute als Gesamtschuldner, haben nun gegen beide verschiedene ZV-Maßnahmen durchgeführt. Haftet jetzt jeder nur für "seine Kosten" bei der ZV? Oder kann ich jeweils alles bei jedem der Schuldner geltend machen?
Hier hat sich nämlich ein Schuldnerberater gemeldet und der will eine Aufstellung machen.
Gesamtschuldner auch bei getrennten ZV-Maßnahmen?
Bin der Meinung, da beide als Gesamtschuldner haften, tragen beide auch die Kosten der ZV-Maßnahmen gegen den jeweils anderen.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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§ 788 Abs. 1 S. 3 ZPO: "Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften ist sie auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner; § 100 Abs 3 und 4 gilt entsprechend."
AC/D Schuhe aus!