Gesamtschuldner auch bei getrennten ZV-Maßnahmen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rehlein39
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#1

29.10.2007, 10:41

Einen schönen Montag allerseits,

habe folgende Frage: Wir haben Urteil gegen zwei Leute als Gesamtschuldner, haben nun gegen beide verschiedene ZV-Maßnahmen durchgeführt. Haftet jetzt jeder nur für "seine Kosten" bei der ZV? Oder kann ich jeweils alles bei jedem der Schuldner geltend machen?

Hier hat sich nämlich ein Schuldnerberater gemeldet und der will eine Aufstellung machen.
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Smilie
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#2

29.10.2007, 10:44

Bin der Meinung, da beide als Gesamtschuldner haften, tragen beide auch die Kosten der ZV-Maßnahmen gegen den jeweils anderen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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charly03
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#3

29.10.2007, 10:46

Bin der gleichen Meinung - beide haften gesamtschuldnerisch, also auch für die ZV-Kosten.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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Rehlein39
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#4

29.10.2007, 10:49

o.k., haben bisher auch nur ein Forderungskonto geführt - aber ich wollte nochmal Eure Meinung - Danke!!
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immer
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#5

29.10.2007, 10:56

:zustimm § 788 Abs. 1 S. 3 ZPO: "Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften ist sie auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner; § 100 Abs 3 und 4 gilt entsprechend."
AC/D Schuhe aus!
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Rehlein39
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#7

29.10.2007, 11:09

oh, vielen Dank und entschuldigt, dass schon wieder eine Frage doppelt gestellt wurde :oops:
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