Adressen von Banken als Drittschuldner?!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Damilya
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#21

30.10.2007, 20:33

Im Zweifel würde ich einfach die Banken anrufen und nachfragen. Fragen kostet nichts.
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Pepsi
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#22

31.10.2007, 08:48

Damilya der PfÜB ist schon unterwegs, aber trotzdem danke.. ich hatte nicht die Zeit stundenlang mit 6 Banken zu telefonieren und die meisten hier haben ja gesagt, ich solls zu den Filialen schicken
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Pepsi
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#23

07.11.2007, 14:22

also hab grad mit der Rpfl telefoniert, PfÜB wird wohl erlassen, ich hatte lediglich vergessen den Titel mitzuschicken, das und die EInzahlung der GK hole ich jetzt nach, dann melde ich mich wieder :-)
LauraKatharina
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#24

21.01.2021, 16:44

Ich muss mich hier mal dranhängen und die alte Frage wieder hochholen.

Meine Rechtspflegerin bemängelt den Drittschuldner "Sparksse XY, XY-Straße, 66xxx bla" mit folgendem:

Die eindeutige Bezeichnung des Drittschuldners (Rechtsformzusatz und gesetzliche Vertretung) fehlt... Also ich mache noch nicht lange Vollstreckung aber das hatte ich noch nie gesehen, auch meine Kollegin (macht das seit Jahrzehnten) weiß nicht ganz was die Rechtspflegerin will. Ich bin das Internet hoch und runter, aber die Bezeichnung der Sparkasse im Pfüb stimmt.
Meine Pfübs gingen bisher immer mit "Sparkasse xy" durch..

Gibt es hier eine Änderung von der ich nichts weiß?
Feldhamster
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#25

21.01.2021, 19:03

Lt. BGH, Beschluss vom 02.12.2015, VII ZB 36/13, reichen deine Angaben aus.
Isegrimm
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#26

22.01.2021, 07:11

http://vollstreckungstipps.de/bankverbi ... essen.html

Schau mal da. Ist zumindest bei Banken wie Deutsche Bank und Commerzbank ziemlich hilfreich
samsara
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#27

22.01.2021, 08:05

Vermutlich hast Du "Anstalt des öffentlichen Rechts" und den Namen des ges. Vertreters - hier des Vorstandes - nicht aufgeführt. Ergibt aus dem Impressum der Banken. Auch wenn diese Angaben lt. BGH nicht erforderlich sind, sollten sie angegeben werden, um eine unnötige Monierung - und damit einen Zeitverlust - zu vermeiden.
LauraKatharina
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#28

22.01.2021, 08:47

samsara hat geschrieben:
22.01.2021, 08:05
Vermutlich hast Du "Anstalt des öffentlichen Rechts" und den Namen des ges. Vertreters - hier des Vorstandes - nicht aufgeführt. Ergibt aus dem Impressum der Banken. Auch wenn diese Angaben lt. BGH nicht erforderlich sind, sollten sie angegeben werden, um eine unnötige Monierung - und damit einen Zeitverlust - zu vermeiden.
Ja das ist tatsächlich nicht aufgeführt, habe ich bisher auch auch nie gebraucht. Das ging immer so, solange da die richtige Bezeichnung der Bank - in dem Fall Sparkasse XY - sowie die Anschrift stand. Aber nun gut, dann mache ich es jetzt eben ausführlichst richtig... mit winzigem Hinweis auf die Entscheidung vom BGH :P :mrgreen:

:thx
Huetj1
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#29

27.01.2021, 19:11

Hallo, bin zwar neu hier, kaspere aber auch gerade mit einer Sparkasse in Südholstein wegen einer Dauerpfändung herum, allerdings auf Schuldnerseite. Und da ich über deren Flexibilität begeistert bin, habe ich mal reingeschaut.
Interessant dazu der Hinweis im Impressum der Haspa:

"Achtung! Bei Pfändungen verwenden Sie bitte ausschließlich folgende Anschrift:

Hamburger Sparkasse AG
vertreten d.d. Zustellbevollmächtigten
S-Servicepartner Norddeutschland GmbH
Sonninstraße 24-28
20097 Hamburg"

Keine Ahnung, wie lange ein in der Filiale zugestellter PfÜB dorthin braucht. Ich hätte ohnehin immer Adolphsplatz/Gr. Burstah als Zustelladresse angegeben. Aber wenn ich so ein Konto schneller verstrickt bekomme, verwende ich gerne die Adresse.
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