Titelberichtigung VB - Kosten für EMA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kimmy

#1

25.10.2007, 14:53

Nachdem der Name des Schuldners falsch bezeichnet war, haben wir - nach Einholung von EMA's - Titelberichtigung beantragt.
Jetzt ist der berichtigte Titel da: Kann ich die Kosten, die für die EMA's entstanden sind mit vollstrecken, oder ist Mdt. da selbst schuld, weil der den Namen im MB-Antrag falsch angegeben hat?
Heute kann ich irgendwie nicht geradeaus denken...
Janin

#2

25.10.2007, 14:56

also ich vollstrecke die kosten für die ema immer mit. habe noch nie probleme deswegen gehabt.
Jupp03/11

#3

25.10.2007, 14:59

Wenn die Schuld beim Mandanten liegt, muss dieser auch die Kosten tragen und nicht der Schuldner.
Feierabend
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#4

25.10.2007, 15:03

Also ich kann mich da nur Janin anschließen. Habe das ständig und vollstrecke die Kosten ebenfalls mit. Gab´s bislang noch nicht mal ne Nachfrage.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Kimmy

#5

25.10.2007, 15:04

Danke ihr Lieben. Ich packs jetzt einfach mal mit rein (obwohl der Mdt. Schuld hat), vielleicht gehts ja durch. Wollte mal Eure Meinungen dazu hören.
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petramaus
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#6

25.10.2007, 15:05

Ich hab EMA-Gebühren bisher auch ohne Probleme mit vollstreckt.
Feierabend
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#7

25.10.2007, 15:09

Komisch allerdings, dass der MB dann zugestellt worden ist? Normalerweise bekommt man dann ne Monierung oder wenigstens nen Hinweis?!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Janin

#8

25.10.2007, 15:22

@manu.b1980: die meisten postboten schauen doch da nicht so genau hin. habe jetzt auch wieder ne sache. da ist der nachname komplett anders, wie wir ihn tiutliert haben. bin mal gespannt, was dabei raus kommt - ema läuft.
Kimmy

#9

25.10.2007, 16:16

Janin hat geschrieben:- ema läuft.
die Du dann in die ZWV mit aufnimmst :mrgreen:
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