Vergleich von 1988

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jay
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#1

25.10.2007, 14:00

Halli! Hab eine kurze Frage:

Haben einen Vergleich vorliegen über Ehegattenunterhalt aus dem Jahr 1988. Haben aber erst jetzt eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt. Ist dieser Titel dann ab 2007 30 Jahre zur Vollstreckung gültig, oder muss ich von 1988 ausgehen, so dass nur noch 11 Jahre Vollstreckung möglich wäre?
Mein Chef wusste jetzt auf die Schnelle auch keine Antwort.

Danke für Eure Antworten!
Bob

#2

25.10.2007, 14:02

Ab Rechtskraft.

p.s. wenn übrigens laufender Unterhalt tituliert war, sieht es wg. § 197 II BGB jetzt schon eher schlecht aus.
Zuletzt geändert von Bob am 25.10.2007, 14:04, insgesamt 1-mal geändert.
Bianca
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#3

25.10.2007, 14:03

Durch Vollstreckung wird die Verjährung unterbrochen, so dass du nicht nur 30 Jahre Zeit hast
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Jay
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#5

25.10.2007, 14:10

Unsere Mdtin rechnet sich sowieso schlechte Chancen aus, überhaupt Geld zu bekommen, aber sie will es halt mal versuchen. Wahrscheinlich ist ihr der Vergleich plötzlich wieder in die Hände gefallen und macht´s womöglich „aus Prinzip“. :roll:

Aber Danke, jetz bin ich schlauer. Danke auch für die §-Angabe.
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