Zwangsversteigerungsantrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Gast

#1

23.10.2007, 19:14

Hi Leute,

Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen:

Ich soll einen Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung stellen. Vor kurzem habe ich erst die Eintragung einer Sicherungshypothek gestellt und dabei keine Zinsen mit eintragen lassen (habe es nämlich noch nie gemacht)!

Kann ich die Zinsen den jetzt bei Eintragung der Zwangsversteigerung noch mit beantragen?

Würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt!!
StineP

#2

23.10.2007, 19:36

Ich denke, schon.. Beispiel für nen Antrag:

Ich schreibe immer folgendes an das Gericht:

Vollstreckungsgericht

Zwangsversteigerungsantrag

In der Vollstreckungssache

WEGem.

g e g e n

Nach dem des Amtsgerichts vom Aktenzeichen: ……. dessen vollstreckbare Ausfertigung ich anliegend überreiche, können die Gläubiger von dem Schuldner beanspruchen:

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz seit


Der Schuldner ist Eigentümer des beim Amtsgericht …. im Grundbuch von ….. eingetragenen Wohnungseigentums,

Blatt
Bezeichnung gem. Bestandsverzeichnis:
…/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flur.., Flurstück.., Gebäude- und Freifläche ………………..

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im …geschoss

Ich beziehe mich insoweit auf die angegebene Grundbuchstelle.

Wegen der obigen Ansprüche der Gläubiger sowie wegen der Kosten dieses Verfahrens

beantrage ich

namens und mit Vollmacht der Gläubiger

die Zwangsversteigerung

dieser Wohnung

anzuordnen.



Da sind ja Zinsen extra aufgeführt. =)
Gast

#3

23.10.2007, 19:47

Aber die Sicherungshypothek ist ja ohne Zinsen im Grunbuch eingetragen worden. Ich weiß nicht ob ich die jetzt beim Zwangsversteigerungsantrag trotzdem mit aufführen soll?
StineP

#4

23.10.2007, 20:02

Nicht trotzdem, sondern gerade deshalb... Ich sehe keine Hinderungsgründe - vielleicht kann man ja den Zusatz: Ferner, die Forderung zu verzinsen oder so, mit rein nehmen!?

Lass mich gern eines besseren belehren, aber ich sehe hier keine Probleme
Gast

#5

23.10.2007, 20:28

Hatte bei meiner ersten Sicherungshypothek die Zinsen auch vergessen. Habe kurz mal nen Schnack mit der Rechtspflegerin gemacht und dann einen Nachantrag gestellt. Ging problemlos und schnell und dann hatte ich für meinen Zwangsversteigerungsantrag alles zusammen.....

Ist aber schon ne halbe Ewigkeit her :)
Gast

#6

23.10.2007, 21:21

Hat das zusätliche Gebühren verursacht??
Jupp03/11

#7

23.10.2007, 21:55

Ging problemlos und schnell und dann hatte ich für meinen Zwangsversteigerungsantrag alles zusammen.....
Welcher Antrag wurde dann gestellt?
Gast

#8

24.10.2007, 08:31

Einen Nachantrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek wegen der Zinsen. Kosten hat das hier keine weiteren verursacht. War die Rechtspflegerin vielleicht nur freundlich zu mir???
Manuel
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#9

08.11.2018, 10:31

Ich weiß gar nicht wie ich darauf komme und vermutlich ist das auch quatsch, aber gab oder gibt es nicht die Regel, dass ein Zwangsversteigerungsantrag erst ab einer bestimmten Forderung (500 Euro?) gestellt werden kann? Mit ist so als wenn ich das aus der Erinnerung so abgespeichert hätte, damit nicht wegen zu geringer Forderungen ein so umfangreiches Verfahren in Gang gesetzt wird. Kann mich bitte jemand hier auf den aktuellen Stand bringen. Vielen Dank.
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AliceImWunderland
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#10

08.11.2018, 10:50

Eine Mindestforderung für den Zwangsversteigerungsantrag gibt es nicht. Du verwechselt es vielleicht mit der Mindestorderung für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek im Grundbuch.

Allerdings ist fraglich, ob sich das Betreiben des Zwangsversteigerungsverfahrens für eine Forderung unter 500,00 Euro lohnt. Du musst bedenken, dass der betreibende Gläubiger zunächst für die Kosten des Verfahrens in Vorlage treten muss. Und es können schnell einige Tausend Euro werden. Da muss man sich schon sicher sein, dass am Ende des Zwangsversteigerungsverfahrens das Objekt veräußert werden kann und zwar zu einem Gebot, mit dem die Forderung des betreibenden Gläubigers auch unter Berücksichtigung der Rangfolge der anderen Gläubiger gedeckt werden kann.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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