Hallo,
steh grad aufm Schlauch:
Brauche ich beim Versäumnisurteil (VU) auch Notfristzeugnis und Rechtskraftvermerk oder reicht der Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung?
Vielen Dank für eure Hilfe
Versäumnisurteil - Vollstreckung
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kannst gleich loslegen
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
ne - vorläufige Vollstreckbarkeit reicht nicht.
Wir wollen damit in Frankreich vollstrecken. Müssen wohl dann noch einen europäischen Volldstreckungstitel draus machen oder so
Wir wollen damit in Frankreich vollstrecken. Müssen wohl dann noch einen europäischen Volldstreckungstitel draus machen oder so