Versäumnisurteil - Vollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

22.10.2007, 16:32

Hallo,

steh grad aufm Schlauch:

Brauche ich beim Versäumnisurteil (VU) auch Notfristzeugnis und Rechtskraftvermerk oder reicht der Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung?

Vielen Dank für eure Hilfe
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Pepsi
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#2

22.10.2007, 16:35

VU ist doch vorläufig vollstreckbar...
Teddybär14
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#3

22.10.2007, 16:36

kannst gleich loslegen

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
Gast

#4

22.10.2007, 16:50

ne - vorläufige Vollstreckbarkeit reicht nicht.

Wir wollen damit in Frankreich vollstrecken. Müssen wohl dann noch einen europäischen Volldstreckungstitel draus machen oder so :?:
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