Vollstreckung in Erbengemeinschaft
Verfasst: 22.10.2007, 15:56
Hallo meine schlauen Füchse,
heute habe ich mal wieder ein Problem, wo ich allein zu keiner Lösung komme, weil mir diesbezüglich einfach die Erfahrung fehlt. Ich hoffe, es ist heute kein typischer Montag *schmunzel* und mir kann jemand bei diesem Problem helfen.
Schnell ein paar Sachen zum Sachverhalt:
Wir haben den Mdt. in einer erbrechtlichen Angelegenheit beraten und ihm anschließend die Rechnung gestellt. Nun zahlt er nicht und ich habe das Problem, daß ich keinerlei herkömmliche Pfändungen durchführen kann (Lohnpfändung, Gehaltspfändung etc.).
Das einzige was von ihm bekannt ist: Er ist Erbe eines Hauses geworden, zusammen mit seinen 3 weiteren Geschwistern (sprich Erbengemeinschaft).
Nun fängt bei mir das Problem an. Die 0815-ZV kann ich nicht durchführen, da mir die entsprechenden Daten wie Konto, Arbeitgeber fehlen. Einen Titel selbst habe ich noch nicht beantragt, also sprich das Mahnverfahren noch nicht durchgeführt, könnte aber ggf. nachgeholt werden. Was zum nächsten Problem führt. Meiner Chefin sagte der Mdt. in der Beratung, daß er wohl auswandern wolle (keine Ahnung wohin er will). Was natürlich das Mahnverfahren auch nicht einfacher gestalten würde.
Da ich mich auch mit dem Thema Erbengemeinschaft überhaupt nicht auskenne und da auf unsere "Füchse" hoffe, wäre es super, wenn ihr mir da ein paar nützliche Tipps geben könntet, wie ich unseren Zahlungsanspruch gegen den eigenen Mdt. doch noch irgendwie durchsetzen kann. Bei mir klingelts auch ganz leise, wenn ich an das Thema Zwangsversteigerung denke, habe allerdings noch nie in meiner Büropraxis mit solchen Dingen zu tun gehabt. Insoweit wäre es dann auch super, wenn ich mich ggf. dann auch an euch wenden kann, wenn ich Textvorlagen benötige (Ich hasse es, nicht alles irgendwie ein bißchen zu können, aber man/frau kann eben doch nicht alles im Kopp haben.). Vielleicht habt ihr ja auch noch pfiffige Ideen, welche Möglichkeiten man noch hätte, unser Geld endlich zu bekommen.
Ich danke euch schon einmal tausendfach, da ich weiß, daß man auf eure Tipps in der Regel nicht wirklich lange warten braucht.
Lg Lienchen
heute habe ich mal wieder ein Problem, wo ich allein zu keiner Lösung komme, weil mir diesbezüglich einfach die Erfahrung fehlt. Ich hoffe, es ist heute kein typischer Montag *schmunzel* und mir kann jemand bei diesem Problem helfen.
Schnell ein paar Sachen zum Sachverhalt:
Wir haben den Mdt. in einer erbrechtlichen Angelegenheit beraten und ihm anschließend die Rechnung gestellt. Nun zahlt er nicht und ich habe das Problem, daß ich keinerlei herkömmliche Pfändungen durchführen kann (Lohnpfändung, Gehaltspfändung etc.).
Das einzige was von ihm bekannt ist: Er ist Erbe eines Hauses geworden, zusammen mit seinen 3 weiteren Geschwistern (sprich Erbengemeinschaft).
Nun fängt bei mir das Problem an. Die 0815-ZV kann ich nicht durchführen, da mir die entsprechenden Daten wie Konto, Arbeitgeber fehlen. Einen Titel selbst habe ich noch nicht beantragt, also sprich das Mahnverfahren noch nicht durchgeführt, könnte aber ggf. nachgeholt werden. Was zum nächsten Problem führt. Meiner Chefin sagte der Mdt. in der Beratung, daß er wohl auswandern wolle (keine Ahnung wohin er will). Was natürlich das Mahnverfahren auch nicht einfacher gestalten würde.
Da ich mich auch mit dem Thema Erbengemeinschaft überhaupt nicht auskenne und da auf unsere "Füchse" hoffe, wäre es super, wenn ihr mir da ein paar nützliche Tipps geben könntet, wie ich unseren Zahlungsanspruch gegen den eigenen Mdt. doch noch irgendwie durchsetzen kann. Bei mir klingelts auch ganz leise, wenn ich an das Thema Zwangsversteigerung denke, habe allerdings noch nie in meiner Büropraxis mit solchen Dingen zu tun gehabt. Insoweit wäre es dann auch super, wenn ich mich ggf. dann auch an euch wenden kann, wenn ich Textvorlagen benötige (Ich hasse es, nicht alles irgendwie ein bißchen zu können, aber man/frau kann eben doch nicht alles im Kopp haben.). Vielleicht habt ihr ja auch noch pfiffige Ideen, welche Möglichkeiten man noch hätte, unser Geld endlich zu bekommen.
Ich danke euch schon einmal tausendfach, da ich weiß, daß man auf eure Tipps in der Regel nicht wirklich lange warten braucht.
Lg Lienchen