Vollstreckung in Erbengemeinschaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Lienchen
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#1

22.10.2007, 15:56

Hallo meine schlauen Füchse,
heute habe ich mal wieder ein Problem, wo ich allein zu keiner Lösung komme, weil mir diesbezüglich einfach die Erfahrung fehlt. Ich hoffe, es ist heute kein typischer Montag *schmunzel* und mir kann jemand bei diesem Problem helfen.

Schnell ein paar Sachen zum Sachverhalt:

Wir haben den Mdt. in einer erbrechtlichen Angelegenheit beraten und ihm anschließend die Rechnung gestellt. Nun zahlt er nicht und ich habe das Problem, daß ich keinerlei herkömmliche Pfändungen durchführen kann (Lohnpfändung, Gehaltspfändung etc.).

Das einzige was von ihm bekannt ist: Er ist Erbe eines Hauses geworden, zusammen mit seinen 3 weiteren Geschwistern (sprich Erbengemeinschaft).

Nun fängt bei mir das Problem an. Die 0815-ZV kann ich nicht durchführen, da mir die entsprechenden Daten wie Konto, Arbeitgeber fehlen. Einen Titel selbst habe ich noch nicht beantragt, also sprich das Mahnverfahren noch nicht durchgeführt, könnte aber ggf. nachgeholt werden. Was zum nächsten Problem führt. Meiner Chefin sagte der Mdt. in der Beratung, daß er wohl auswandern wolle (keine Ahnung wohin er will). Was natürlich das Mahnverfahren auch nicht einfacher gestalten würde.

Da ich mich auch mit dem Thema Erbengemeinschaft überhaupt nicht auskenne und da auf unsere "Füchse" hoffe, wäre es super, wenn ihr mir da ein paar nützliche Tipps geben könntet, wie ich unseren Zahlungsanspruch gegen den eigenen Mdt. doch noch irgendwie durchsetzen kann. Bei mir klingelts auch ganz leise, wenn ich an das Thema Zwangsversteigerung denke, habe allerdings noch nie in meiner Büropraxis mit solchen Dingen zu tun gehabt. Insoweit wäre es dann auch super, wenn ich mich ggf. dann auch an euch wenden kann, wenn ich Textvorlagen benötige (Ich hasse es, nicht alles irgendwie ein bißchen zu können, aber man/frau kann eben doch nicht alles im Kopp haben.). Vielleicht habt ihr ja auch noch pfiffige Ideen, welche Möglichkeiten man noch hätte, unser Geld endlich zu bekommen.

Ich danke euch schon einmal tausendfach, da ich weiß, daß man auf eure Tipps in der Regel nicht wirklich lange warten braucht. ;)

Lg Lienchen
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Pepsi
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#2

22.10.2007, 16:00

um wieviel geht es denn? ich denke du solltest so schnell wie möglich ein MB erwirken und dann das Erbe vollstrecken, dazu brauchst du aber natürlich erstmal n Erbschein um zu wissen, gegen wen du vollstrecken sollst (Miterben)
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Coschi
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#3

22.10.2007, 16:05

Du kannst auf alle Fälle seinen Anteil an der Erbengemeinschaft pfänden.Sollten z. B. Mieteinnahmen in den erbgegenständlichen Objekt reinkommen, kannst du davon 1/4 beanspruchen. Weißt du denn Näheres über die Erbengemeinschaft (weitere Erben, Hausverwaltung, welches Objekt, Mieter etc.)

Ich lese das gleich mal in meinen Unterlagen durch und gebe dir weitere Informationen.

LG Coschi
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Bina
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#4

22.10.2007, 16:05

denke auch dass du erst einmal so schnell wie möglich einen titel erwirken solltest, weil ohne titel leider auch keine zwangsvollstreckung...
Lg Bina
Gast

#5

22.10.2007, 16:08

@Bina :zustimm

Warum sollten wir uns Gedanken über etwas machen, was noch gar nicht ansteht. Mit einem Titel haste doch noch viel mehr Chancen als ohne.

Also beantrage erstmal den MB und dann gucken wir weiter, ob der überhaupt zugestellt werden kann. So schnell geht das mit dem Auswandern oft nicht.

Viel Glück
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Coschi
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#6

22.10.2007, 16:20

Ich habe mal nachgekramt, ich habe einen ähnlichen Fall gehabt, ich habe die Erbengemeinschaft angeschrieben und gesagt, dass einer aus ihrer Gruppe uns noch einen Betrag x schuldet und dass wenn er das Geld nicht zahlt, ich in die Erbengemeinschaft vollstrecken würde, was weitere Kosten verursachen würde und was sehr ungangenehm werden könne. Die weitere Erben sollten doch dem Schuldner ins Gewissen reden oder die offenstehenden Schulden begleichen.

Das hat gefruchtet.

So brauchte ich keinen Titel (Kosten gespart).
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#7

22.10.2007, 16:23

Wäre natürlich einen Versuch wert!
Lg Bina
Jupp03/11

#8

22.10.2007, 17:14

Die weitere Erben sollten doch dem Schuldner ins Gewissen reden oder die offenstehenden Schulden begleichen.
Dann wird der Schuldner schnell seinen Erbanteil auf einen der anderen Miterben übertragen und die Vollstreckungsmöglichkeit ist weg.
Ich würde, wenn bekannt ist, dass der Schuldner in Kürze ins Ausland gehen will, keinen MB beantragen, sondern klagen, um alle Möglichkeiten einer öffentlichen Zustellung zu haben.
Gast

#9

22.10.2007, 17:17

@Jupp
die öffentliche Zustellung scheint aber schwerer geworden zu sein.

Zumindest habe ich die Erfahrung gemacht. Zu einer öffentlichen Zustellung brauchst Du eine Unauffindbarkeitsbescheinigung. Das Verfahren dauert mindestens 3 Monate, bis Du vom Einwohnermeldeamt eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt bekommst.

Da ist das Mahnverfahren doch um einiges schneller.

Außerdem wollen die Gericht von Dir nachgewiesen haben, daß Du in Justizvollzugsanstalten, Krankenhäusern und bei der Polizei nachgefragt hast :shock:
Außerdem sollen Freunde, Bekannte und Verwandte gefragt werden. Zumindest die Erbengemeinschaft wird wissen, wo sich der Schuldner aufhält.

Vom Datenschutz haben die Richter kaum etwas gehört und oftmals wird ne öffentliche Zustellung dann nicht bewilligt.

Ich tendiere hier erstmal zum MB, weil der wirklich schneller und einfacher geht und wenn man da nichts wird, kann man immernoch ne Klage einreichen.
Jupp03/11

#10

22.10.2007, 17:20

Es kommt einzig und allein ja darauf an, ob bekannt ist, wann der Schuldner ne Fliege machen will. Wenn genauer Zeitpunkt nicht bekannt, dann selbstverständlich MB.
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