Pfändung Einkommen -> Arbeitseinkommen o. Rente o. beides

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Day
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#21

25.10.2007, 12:23

das hatten wir leider nicht mitgeteilt, weil meinem chef dieser gedanke erst heut gekommen ist und er das im august noch nicht wollte.
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Monte
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#22

25.10.2007, 12:31

Da auf meinen thread keiner geantwortet hat versuchs ichs mal (nachdem ich festgetellt habe,dass das hier in etwas das gleiche ist):Also die Hälfter aller SAcen hat sich in zwischen gelärt,. Schuldnerin hat 3 Renten als einkommen von 3 verschiedenen Rententrägern.Will nun n VZV mit Antrag auf Zusammenziehung machen.REnten: 289+495+633€.also alles zusammenziehen,und ich muss dann bestimmen,das der unpfändbare Betrag von der Stelle mit den 289 € kommt?hab ich das richtig verstanden?Also hieße das,von den anderen bekämen wir was oder wie?
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Muzel
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#23

29.10.2007, 11:54

Hallo ihr Lieben,

wollte euch mal noch das Ergebnis mitteilen, welches leider nicht schön ist.

Denn ich habe gerade einen Anruf vom Arbeitgeber erhalten, dass der befristete Arbeitsvertrag ausgelaufen ist... Scheibenkleister!

:wink2
Liebe Grüße
Muzel
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