Hallo,
hat von euch als REFA schon jemand als Gläubigervertreter beim Termin auf Abgabe der e.V. teilgenommen?
Da ich ab sofort die ZV-Akten eigenständig bearbeiten soll, habe ich morgen den ersten Termin zu einer e.V.-Abgabe.
Können wir dafür auch die 0,3 TG Nr. 3310 abrechnen?
Brauch ich eine (Unter)Vollmacht?
Kann ich auch Fragen an den Schuldner stellen?
Habt ihr vielleicht noch Literaturempfehlungen? Bis auf den Zöller (ZPO - Kommentar) und Praktische Tipps zur Bearbeitung von ZV-Sachen habe ich hier leider nicht viel...
Würde mich über Antworten freuen und bedanke mich vorab.
Erfahrung bei Teilnahme als Gläubigervertr. bei e.V.-Termin?
boah, sind das viele Fragen.
Die Terminsgebühr gibt es nur, wenn Dein Chef oder Deine Chefin am Termin teilnimmt ......
Ich weiß nur, daß die GVZs es nicht gerne sehen, wenn jemand von den Gläubigervertretern dabei ist.
Aber erzähl morgen bitte mal, wie es gelaufen ist. Würde mich auch interessieren.
Welche Fragen möchtest Du denn dem Schuldner gerne stellen??? Viele Dinge werden ja eigentlich schon durch das e.V. Protokoll beantwortet.
Viel Spaß morgen und vergiss nicht zu berichten
Die Terminsgebühr gibt es nur, wenn Dein Chef oder Deine Chefin am Termin teilnimmt ......
Ich weiß nur, daß die GVZs es nicht gerne sehen, wenn jemand von den Gläubigervertretern dabei ist.
Aber erzähl morgen bitte mal, wie es gelaufen ist. Würde mich auch interessieren.
Welche Fragen möchtest Du denn dem Schuldner gerne stellen??? Viele Dinge werden ja eigentlich schon durch das e.V. Protokoll beantwortet.
Viel Spaß morgen und vergiss nicht zu berichten
- Strubbel
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Also die Terminsgebühr gibt es für dich nicht. Das liegt an dem 5 § RVG, wo wir nicht aufgenommen sind. Ich hab aber gehört, dass das vielleicht mal geändert werden soll.
Du kannst selbst fragen stellen, wobei der GVZ wohl sagen kann, wenn er eine Frage für unzulässig hält. Grundsätzlich ist es gut, wenn du teilnimmst, weil du dann gezielt nach Vermögenswerten fragen kannst und dir eine Nachbesserung ersparst.
Ich denke aber auch, dass das nicht gern gesehen wird, wenn Gläubigervertreter anwesend sind.
Viel Glück!
Du kannst selbst fragen stellen, wobei der GVZ wohl sagen kann, wenn er eine Frage für unzulässig hält. Grundsätzlich ist es gut, wenn du teilnimmst, weil du dann gezielt nach Vermögenswerten fragen kannst und dir eine Nachbesserung ersparst.
Ich denke aber auch, dass das nicht gern gesehen wird, wenn Gläubigervertreter anwesend sind.
Viel Glück!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Registriert: 20.09.2006, 12:02
- Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
- Wohnort: nähe Kiel
Ist das bei Euch immer so, dass Ihr dran teilnehmt ? Hat bei uns noch niemals stattgefunden
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt