PfÜB eines Bankkontos - Kontoauszüge
Ich habe gehört, dass man bei einem PfÜB eines Bankkontos als Gläubiger auch das Recht auf Einsicht in die Kontoauszüge hat. Stimmt das und wie bekomme ich die Auszüge - Nachfrage bei der Bank?
Das ist mir neu... Aber die Auszüge denke ich bekommst du nicht ohne weiteres von der Bank, kann ich mir kaum vorstellen. Aber ich lasse mich auch eines besseren belehren
- Schlaubi wieder da
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kann mich da romy80 nur anschließen.
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
ja die auszüge kannste mit pfänden.
ich schreibe das dann immer so:
"hinsichtlich des schuldners wird im wege der hilfspfändung angeordnet, dass er verpflichtet wird,
- das über die jeweilige sparguthaben ausgestellte sparbuch, Nr......
- die kontoauszüge bezüglich der letzten drei monate sämtlicher konten
- sämtelich die entsprechende funktionen erfüllende hilfsmittel das gepfändete konto betreffend,
an den gläubiger zu händen des gv herauszugeben hat".
ich schreibe das dann immer so:
"hinsichtlich des schuldners wird im wege der hilfspfändung angeordnet, dass er verpflichtet wird,
- das über die jeweilige sparguthaben ausgestellte sparbuch, Nr......
- die kontoauszüge bezüglich der letzten drei monate sämtlicher konten
- sämtelich die entsprechende funktionen erfüllende hilfsmittel das gepfändete konto betreffend,
an den gläubiger zu händen des gv herauszugeben hat".
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Als Gläubiger hat man nicht das Recht, in die Kontoauszüge des Schuldners Einsicht zu nehmen. Das fällt unter Datenschutz.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Doch die Kontoauszüge können nach § 836 ZPO gepfändet werden. Dazu wird ein Zusatz in den PfüB aufgenommen.
Herausgegeben werden können die aber nur vom Schuldner und nicht vom Drittschuldner.
Ggf. kann man am Ende ne Herausgabevollstreckung machen.
Herausgegeben werden können die aber nur vom Schuldner und nicht vom Drittschuldner.
Ggf. kann man am Ende ne Herausgabevollstreckung machen.
Wieder was dazugelernt, habe ich nicht gewußt! Muß ich gleich mal ausprobieren, aber was nützen mitr denn die Dinger, daß ich weiß wann er / sie Geld abgehoben hat??? Ach ne, ob Abbuchungen auf Sparkonten gehen oder so, stimmt.. Coole Sache hier