Räumung einer Garage

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rehlein39
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#1

22.10.2007, 12:02

Heute habe ich es aber mit Räumungsgeschichten! Habe jetzt ein Titel auf dem Tisch, wonach eine Garage geräumt werden soll. Chef sagt nur, "machen Sie mal" - gibt es da einen besonderen Antrag oder alles so wie bei der Wohnungsräumung?
Gast

#2

22.10.2007, 12:03

Der Räumungsauftrag sieht genauso aus, als wenn Du eine Wohnung räumen würdest ..... nur, daß Du hast nicht Wohnung sondern Garage schreibst.

Also .... mach mal :)
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#3

22.10.2007, 12:11

o.k. Preußi - ich mach mich mal :andiearbeit und Danke für die schnelle Antwort :)
suzana

#4

24.09.2010, 15:25

steh´ total auf´m Schlauch und hoffe, dass mir hier im Forum geholfen werden kann

war 3 Jahre arbeitslos und jetzt wieder im Job - alleine mit der Chefin in der Kanzlei

d.h. sie kann ich schlecht fragen, wie das mit der Zwangsvollstreckung bzw. Räumungsauftrag einer Garage läuft
habe Titel - mir fehlt jetzt aber ´ne Vorlage bzw. Formulierungsvorschlag wie ich des am besten mach´
die Akte liegt jetzt scho 2 Wochen bei mir und ich weiß einfach net weiter

Fall: Mandantin hat ihrer Freundin gestattet, paar Sachen in ihrer Garage unterzustellen. Is schon über ein Jahr her und logischerweise will Mandantin wieder in ihre Garage und diese nutzen
was muß ich beim Antrag beachten?

wäre klasse, wenn mir jemand weiterhelfen könnte
viele grüße
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