habe hier einen Fall, da fehlt mir die weitere Vorgehensweise und die Schuldnerin hat durch einen Teileinspruch zeitverzögert. *grummel*
Jetzt hat sie die EV abgegeben und zwar folgende Angaben:
4 minderjährige Kinder (15, 14, 11 und 10 Jahre alt)
geschieden
ALG II € 345,00
Zuschlag alleinerziehend € 165,00
Unterhaltsvorschuss € 340,00 vom Jugendamt
Kindergeld € 641,00
Wohngeld + Heizung € 600,00
Guthaben € 37,00 auf dem Konto.
Ansonsten keine Einnahmen oder Aussenstände.
Ist hier vielleicht die Möglichkeit die Beträge zusammen zu rechnen gegeben?
Wäre dann ja bei einem Betrag von € 2.091,00, der laut Pfändungstabelle bei vier unterhaltsberechtigten Personen noch einen pfändbaren Betrag von immerhin € 45,00 ausspucken würde.
Zu allem Ärgernis gibt es zwar ein Grundstück, auf welchem die zwei ältesten Kinder eingetragen sind.
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Stehe irgendwie auf dem Schlauch.
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Ich hoffe hier ist noch was zu machen, da mich die Schuldnerin durch ihre Zeitverzögerung so geärgert hat.
![Böse :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
viele Grüße
Dagmar