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Eintragung Sicherungshypothek im Grundbuch

Verfasst: 18.10.2007, 13:11
von Jara
hey zusammen,

hab folgendes problem:

ich mache grade (zum ersten Mal) eine Eintragung ins Grundbuch fertig und während ich meine forderungsaufstellung fertige fällt mir auf, dass es titulierte Beträge gibt, die zukünftig fällig werden.

es ist eine Mietsache und es heißt im Urteil:

"der beklagte wird verurteilt 3.000,00 EUR zzgl. 90,00 EUR zum 01.01., 01.02. 01.03. usw. bis November 2008 zu zahlen."

Was mach ich damit? Jetzt schon berechnen?
Oder kann ich die nachtragen lassen?

Verfasst: 18.10.2007, 13:27
von butterflybabe
Soweit ich weiß, ist eine Eintragung nur aufgrund eines Vollstreckungstitels möglich.

Also wenn die zukünftigen Forderungen tituliert sind, würde ich sie mit reinnehmen, sonst erst titulieren lassen.

Verfasst: 18.10.2007, 13:28
von Jupp03/11
siehe Haegele Rd-Nr. 2175, falls nicht zur Hand, kurze Info.

Verfasst: 18.10.2007, 13:37
von Jara
Ja, die Ansprüche sind tituliert, ich habe ja ein - vollstreckbares - Urteil!

Nein, ich habe "Haegele" nicht zur Hand und im Übrigen noch nie gehört!

Verfasst: 18.10.2007, 15:29
von Smilie
Also ich würde sagen, dass die zuküftig fälligen Forderungen nicht mit eingetragen werden können - lasse mich aber gerne eines besseren belehren :-)

Verfasst: 18.10.2007, 15:51
von Jupp03/11
Im Haegele, wohl besser Schöner/Stöber steht, dass wegen laufender Forderungen (Unterhalt, Mietzinsen) eine Zwangshypothek nur wegen der fälligen Ansprüche eingetragen werden kann, nicht auch wegen der künftig erst fällig werdenden Leistungen.