Eintragung Sicherungshypothek im Grundbuch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jara
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#1

18.10.2007, 13:11

hey zusammen,

hab folgendes problem:

ich mache grade (zum ersten Mal) eine Eintragung ins Grundbuch fertig und während ich meine forderungsaufstellung fertige fällt mir auf, dass es titulierte Beträge gibt, die zukünftig fällig werden.

es ist eine Mietsache und es heißt im Urteil:

"der beklagte wird verurteilt 3.000,00 EUR zzgl. 90,00 EUR zum 01.01., 01.02. 01.03. usw. bis November 2008 zu zahlen."

Was mach ich damit? Jetzt schon berechnen?
Oder kann ich die nachtragen lassen?
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butterflybabe
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#2

18.10.2007, 13:27

Soweit ich weiß, ist eine Eintragung nur aufgrund eines Vollstreckungstitels möglich.

Also wenn die zukünftigen Forderungen tituliert sind, würde ich sie mit reinnehmen, sonst erst titulieren lassen.
Jupp03/11

#3

18.10.2007, 13:28

siehe Haegele Rd-Nr. 2175, falls nicht zur Hand, kurze Info.
Jara
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#4

18.10.2007, 13:37

Ja, die Ansprüche sind tituliert, ich habe ja ein - vollstreckbares - Urteil!

Nein, ich habe "Haegele" nicht zur Hand und im Übrigen noch nie gehört!
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Smilie
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#5

18.10.2007, 15:29

Also ich würde sagen, dass die zuküftig fälligen Forderungen nicht mit eingetragen werden können - lasse mich aber gerne eines besseren belehren :-)
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Jupp03/11

#6

18.10.2007, 15:51

Im Haegele, wohl besser Schöner/Stöber steht, dass wegen laufender Forderungen (Unterhalt, Mietzinsen) eine Zwangshypothek nur wegen der fälligen Ansprüche eingetragen werden kann, nicht auch wegen der künftig erst fällig werdenden Leistungen.
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