Insolvenzverfahren beendet und nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AxL
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#1

18.10.2007, 09:52

Also Insolvenzrecht ist ja so eine Sache für sich. Bild

Ich habe ein Verfahren. Eröffnet im Jahre 2003. Er ist selbständig gewesen. Nun sind die 164000,00 EUR Schulden festgestellt. Masse war auch ein wenig da. Das Verfahren wurde gem § 200 InsO aufgehoben.

Keine Restschuldbefreiung o. ä. angekündigt.

Was ist nun?? Kommt das Restschuldbefreiungsverfahren jetzt noch extra? Ich kann mir nicht vorstellen, dass er alle sein Schulden los ist, da ja keine Restschuldbefreiung. Kann mir aber ebenfalls nicht vorstellen, dass jetzt jeder wieder die ZV betreiben kann. Dann hätte er ja kein InsoV durchführen brauchen.
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
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Taddy
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#2

18.10.2007, 10:38

§ 200 InsO besagt ja, dass das Verfahren nach vollzogener Schlussverteilung aufgehoben wird.

Habt Ihr denn keinen Beschluss hierüber bekommen?

Guck doch mal auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Da kannst Du Dir den Stand des Verfahrens ansehen.
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

Abraham Lincoln (1809-65)
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#3

18.10.2007, 14:59

Kann ja auch sein, daß das Verfahren noch gar nicht fertig ist. Wir haben letzte Woche eins abgeschlossen von 1998!!!! Das ist Bürokratie..
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Monte
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#4

18.10.2007, 16:09

machts doch nicht so kompliziert!Ruf den Inso-Verwalter an oder beim zuständigen Gericht (so würde ich es zumindest machen).Frag nach ob das Verfahren beendet ist und punkt. Dann weißt du doch,ob nun wieder vollstreckt werden kann oder ob es ne Restschuldbefreiung gibt.
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AxL
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#5

18.10.2007, 18:31

Also,

1. Das Verfahren ist beendet.

2. Restschuldbefreiung wurde nicht ausgesprochen.

Das habe ich aber gereits geschrieben.

583 IN 1162/04 beim AG Schwerin ist z. B. genau so, wie bei mir.

Ich hatte gehofft, dass es hier einen Spezi gibt, der mir sofort sagt, zack so isses, und dann wäre ich durch.

PS: Ich kann Eingänge zum Thema Inso nicht mehr sehen. Da stellen sich mir die Nackenhaare hoch.
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Monte
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#6

18.10.2007, 18:35

Den ersten Punkt habe ich dann missverstanden. Den 2. habe sogar ich kapiert (ausnahmsweise). Tut mir leid, dass ich dir nichts genaues sagen kann.
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#7

18.10.2007, 18:56

AxL hat geschrieben:Also,

1. Das Verfahren ist beendet.

2. Restschuldbefreiung wurde nicht ausgesprochen.

Das habe ich aber gereits geschrieben.

583 IN 1162/04 beim AG Schwerin ist z. B. genau so, wie bei mir.

Ich hatte gehofft, dass es hier einen Spezi gibt, der mir sofort sagt, zack so isses, und dann wäre ich durch.

PS: Ich kann Eingänge zum Thema Inso nicht mehr sehen. Da stellen sich mir die Nackenhaare hoch.
Du hast einen Beschluß bekommen, daß das Insolvenzverfahren nach Schlußverteilung aufgehoben wurde? Das heißt eigentlich für euch noch nicht viel. Außer daß das Insolvenzverfahren beendet ist. Das bedeutet aber nur, daß praktisch der erste Teil des Verfahrens erledigt ist, der zweite ist ja die reine Wohlverhaltensphase. Hat der SC denn RSB beantragt? Erteilt wird diese ja erst nach Ablauf der 6 Jahre, angekündigt wird diese aber (meist) im Schlußtermin oder kurz danach gibts einen Beschluß. Kenne die Gepflogenheiten des AG Schwerin nicht.
Liebe Grüße
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#8

18.10.2007, 19:10

was für ein Verfahren ist es denn überhaupt? Masse war ja auch ein wenig da? also würd ich mal sagen, die WVP läuft, aber komisch warum die RSB nicht angekündigt wurde..
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