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Versicherung an Eides Statt falsch abgelegt...

Verfasst: 17.10.2007, 14:37
von AxL
"In Ihrer am 28.08. abgegebenen eidesstattlichen Versicherung gaben Sie an, über kein Grundvermögen zu verfügen, obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt Miteigentümerin zu 1/2 des Grundstücks Preußenweg XY in YX ware, was Ihnen bewusst war.

Vergehen, strafbar nach § 156 StGB"

Also kurz und knapp: In der EV gelogen.

Was meint Ihr, wie hoch die Geldstrafe war, die das AG verhängt hat?
§ 156 StGB
Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Verfasst: 17.10.2007, 14:38
von Strubbel
Ist das eine Fangfrage?

Geldstrafe errechnet sich doch nach Höhe des Einkommens und Schwere der Tat. Das kann man so pauschal nicht sagen!

Verfasst: 17.10.2007, 14:39
von Bibbi
Ich schätze mal, SEHR gering!??? :cry: (würd mich nicht wundern...)

Verfasst: 17.10.2007, 15:23
von Majo
jetzt bin ich aber neugierig!

Verfasst: 17.10.2007, 15:27
von AxL
Also Sie ist Hausfrau und verdient nichts.

Fangfrage?? Nein, tatsächlich vorgekommen. Habe den Strafbefehl hier liegen.

Ich frage natürlich, weil ich die Strafe, die hier verhängt wurde, nicht nachvollziehen kann.

Verfasst: 17.10.2007, 15:28
von Majo
dann wars bestimmt recht viel

Verats uns!

Verfasst: 17.10.2007, 15:30
von Bibbi
so ca. 500,00 €???Nun sag schon :lol: ! Bin auch neugierig jetzt.... :oops:

Verfasst: 17.10.2007, 15:34
von schneewittchen1984
na, jetzt bin ich aber auch mal gespannt.

Verfasst: 17.10.2007, 15:38
von Andreas
In Anbetracht von 156 StGB:
§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt 1Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
tippe ich einfach mal (Hausanwesen = viel Wert !) auf 5.000 €.

Was bekommt denn übrigens der glückliche Gewinner des Ratespiels ?

Ich will ne Baggerfahrt durch die Eifel oder so viele Waschmaschinen, wie ich tragen kann :mrgreen:

Verfasst: 17.10.2007, 15:41
von AxL
10 Tagessätze à 15,00 EUR.

Lächerlich, oder?

Ist das ne Strafe für einen Meineid??