Versicherung an Eides Statt falsch abgelegt...
Verfasst: 17.10.2007, 14:37
"In Ihrer am 28.08. abgegebenen eidesstattlichen Versicherung gaben Sie an, über kein Grundvermögen zu verfügen, obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt Miteigentümerin zu 1/2 des Grundstücks Preußenweg XY in YX ware, was Ihnen bewusst war.
Vergehen, strafbar nach § 156 StGB"
Also kurz und knapp: In der EV gelogen.
Was meint Ihr, wie hoch die Geldstrafe war, die das AG verhängt hat?
Vergehen, strafbar nach § 156 StGB"
Also kurz und knapp: In der EV gelogen.
Was meint Ihr, wie hoch die Geldstrafe war, die das AG verhängt hat?
§ 156 StGB
Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.