Versicherung an Eides Statt falsch abgelegt...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AxL
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#1

17.10.2007, 14:37

"In Ihrer am 28.08. abgegebenen eidesstattlichen Versicherung gaben Sie an, über kein Grundvermögen zu verfügen, obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt Miteigentümerin zu 1/2 des Grundstücks Preußenweg XY in YX ware, was Ihnen bewusst war.

Vergehen, strafbar nach § 156 StGB"

Also kurz und knapp: In der EV gelogen.

Was meint Ihr, wie hoch die Geldstrafe war, die das AG verhängt hat?
§ 156 StGB
Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
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Strubbel
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#2

17.10.2007, 14:38

Ist das eine Fangfrage?

Geldstrafe errechnet sich doch nach Höhe des Einkommens und Schwere der Tat. Das kann man so pauschal nicht sagen!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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Bibbi
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#3

17.10.2007, 14:39

Ich schätze mal, SEHR gering!??? :cry: (würd mich nicht wundern...)
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#4

17.10.2007, 15:23

jetzt bin ich aber neugierig!
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AxL
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#5

17.10.2007, 15:27

Also Sie ist Hausfrau und verdient nichts.

Fangfrage?? Nein, tatsächlich vorgekommen. Habe den Strafbefehl hier liegen.

Ich frage natürlich, weil ich die Strafe, die hier verhängt wurde, nicht nachvollziehen kann.
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#6

17.10.2007, 15:28

dann wars bestimmt recht viel

Verats uns!
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#7

17.10.2007, 15:30

so ca. 500,00 €???Nun sag schon :lol: ! Bin auch neugierig jetzt.... :oops:
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#8

17.10.2007, 15:34

na, jetzt bin ich aber auch mal gespannt.
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Andreas

#9

17.10.2007, 15:38

In Anbetracht von 156 StGB:
§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt 1Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
tippe ich einfach mal (Hausanwesen = viel Wert !) auf 5.000 €.

Was bekommt denn übrigens der glückliche Gewinner des Ratespiels ?

Ich will ne Baggerfahrt durch die Eifel oder so viele Waschmaschinen, wie ich tragen kann :mrgreen:
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AxL
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#10

17.10.2007, 15:41

10 Tagessätze à 15,00 EUR.

Lächerlich, oder?

Ist das ne Strafe für einen Meineid??
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