Zustellung von Anwalt zu Anwalt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Grübchen
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1505
Registriert: 04.01.2007, 11:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#11

17.10.2007, 09:16

DGB RSV GmbH ist ein "Anwalt" also kann man von Anwalt zu Anwalt zustellen. Kein Problem.
LG Grübchen
FreddyB

#12

17.10.2007, 09:19

Dacht ich´s mir doch.

Die waren ja ständig bei uns vertreten und mir ist nie was untergekommen, dass ich da nen GVZ gebraucht hätte.

Danke Grübchen. :P
Janin

#13

17.10.2007, 09:26

oh das habe ich nicht gewusst.
Benutzeravatar
Taddy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 439
Registriert: 13.06.2007, 20:26
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Rechtsanwältin
Software: a-jur
Wohnort: Schleswig-Holstein

#14

17.10.2007, 11:43

Ups, ich auch nicht. Sorry!
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

Abraham Lincoln (1809-65)
Antworten