Abgabe eV - vorher fruchtlose Vollstreckung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SonjaBlum
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#1

16.10.2007, 10:35

Hallo Ihr Lieben,

also ich würde gerne gegen einen Schuldner von uns die e. V. betreiben. Weiß aber dass vorher erst eine Fruchtlosigkeitsbescheinigung durch den GVZ vorliegen muss. Wie sieht es denn bei einem kombinierten Antrag aus? Kann ich da gleich die e.V. betreiben?

Danke schon mal im Voraus.

Einen wunderschönen Tag wünscht euch Sonja :)
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Ciara
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#2

16.10.2007, 10:38

Wir machen immer nur Kombi-Aufträge ;-)
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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#3

16.10.2007, 10:39

hallo...wenn du nicht weisst, ob der schuldner bereits die e.V. abgegeben hat, ist ein kombi-auftrag sicher sinnvoll.

Wenn wir nicht sicher sind, machen wir erst die Schuldnerauskunft beim AG. Dann ggf. einen Antrag auf Abgabe der ergänzenden e.V. stellen..

LG
GEla
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Moppel
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#4

16.10.2007, 10:41

Wenn Du einen "Kombi-Auftrag" machst (also normal ZV + Abgabe eV) dann bekommst Du zwischendurch vom GV eine "Fruchtlosigkeitsbescheinigung" und die Mitteilung, dass er den Schuldner zur Abgabe der eV geladen hat (sofern dieser die eV noch nicht abgegeben hat). Dies kannst Du, um Kosten zu sparen, beim zuständigen AG für den Schuldner herausfinden mittels "Schuldneranfrage". Dort wird Dir dann mitgeteilt, ob die eV in den letzten 3 Jahren abgegeben wurde bzw. ob Haftbefehle vorliegen. Dann kannst Du, wenn der Schuldner die eV abgegeben hat, diese direkt vom Gericht anfordern (€ 15,00). DAmit sparst Du schon mal die Kosten für den Gerichtsvollzieher.
Viele Grüße, Moppel
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butterflybabe
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#5

16.10.2007, 10:42

:zustimm
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SonjaBlum
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#6

16.10.2007, 10:48

Hallo vielen dank für die schnelle Hilfe. Ich habs jetzt so gemacht, dass ich einen ZVA über einen Teilbetrag der Hauptforderung gemacht habe um die Kosten gering zu halten. Der Schuldner hat nichts drauf, daher wird wohl eine Fruchtlosigkeitsbescheinigung durch den GVZ an uns zugehen.
Dann beantrage ich die eV über den Gesamtbetrag.
Die eV hat der Sch. noch nicht abgegeben.
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