Hilfe! Pfändung eines Autos

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nelly040
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#1

16.12.2025, 12:45

Hallo meine Lieben,

ich bräuchte hier einmal eure Hilfe. Ich bin hier leider mit der ZV komplett alleine und bringe mir nach und nach alles alleine bei.

Jetzt habe ich hier das Glück, ein Auto zu pfänden. Ich habe hier schon einige hilfreiche Beiträge gesehen, worauf ich eventuell achten müsste.

Mein Hauptproblem ist aber, das wir nicht wissen, wo genau das Auto sich befindet. Wir haben zuvor das Konto des Schuldners durch eine Pfändung lahmgelegt, dadurch hat der Schuldner uns erzählt das sein Auto sich in einer Werkstatt befindet und er das auch verkaufen will. Die Rechnung der Werkstatt kann er aufgrund der Pfändung nicht bezahlen und bekommt so das Auto nicht. Ob er das Auto wirklich verkauft und dann auch wirklich die Forderung davon ausgleicht, ist fraglich - wers glaubt wird selig. : :augenreib

Wie handhabt ihr sowas, wie kann ich das herausfinden, habt ihr irgendwelche hilfreichen Tipps?

Ich bin für jede Hilfe dankbar :thx
legalspecialist
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#2

16.12.2025, 13:23

Benötigt d. Schuldner das Kfz für seine Arbeit? Wenn ja, dürfte es m.E. schwierig werden.
Gruß
Oli


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#3

16.12.2025, 16:34

Der einfachste Weg: Den Schuldner anschreiben und auffordern, den Namen und die Kontaktdaten der Werkstatt mitzuteilen und weitere Angaben zum Pkw zu machen (Marke, Baujahr, Vorschäden, Höhe der aktuellen Reparaturkosten etc.) unter Hinweis darauf, dass er die Daten freiwillig rausrücken kann oder das Ganze über die Vermögensauskunft und einen Zusatzfragenkatalog läuft, wodurch weitere Vollstreckungskosten entstehen. Wie Oli bereits angemerkt hat, ist für die Pfändbarkeit auch entscheidend, ob der den Pkw für den Arbeitsweg bzw. für die Jobsuche benötigt. Man sollte immer zunächst abklären, was der Pkw derzeit überhaupt einbringen könnte und ob da eventuell irgendwelche Rechte Dritter dran bestehen (Stichwort: Leasing o. kreditfinanziert). Ist er tatsächlich Eigentümer? Wie hoch ist die Reparaturrechnung im Vergleich zum aktuellen Marktwert des Pkw? Wenn das z. B. eine alte Möhre mit Unfallschaden ist, lohnt sich die ZV nicht.
Nelly040
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#4

17.12.2025, 13:22

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich bin echt ein wenig verzweifelt bei dem Thema. :augenreib :thx

Die Forderung liegt bei über 10.000 EUR. Uns liegen einige Informationen über das Fahrzeug vor, daraus lässt sich schließen, dass das Auto auch einen Wert über 10.000 EUR haben müsste. Die Kupplung soll ausgetauscht werden, sind schon ein paar Tausend Euro, um sowas ersetzen zu lassen. Der Schuldner hat seine Firma verloren und ist momentan arbeitslos, soweit wir wissen. Unsere Mandanten kennen den Schuldner privat. Wir haben schon öfters den Schuldner aufgefordert, uns Informationen mitzuteilen. Ich hatte die Werkstattrechnung von ihm verlangt. Der Schuldner wird jetzt leider sehr ungeduldig und ist immer weniger kooperativ, deswegen denke ich nicht, dass er uns noch was mitteilen wird.

Wir haben jetzt auch den Fahrzeugschein erhalten. Das Auto läuft über seine Ehefrau. Dann geht das ja eh nicht oder? :kopfkratz

Meint Ihr die Autopfändung lieber lassen? :nachdenk

Ich hätte dem Mandanten vorgeschlagen, es nochmal mit einer Ratenzahlungsvereinbarung zu versuchen, dann kann sein Konto wieder freigegeben werden und vielleicht verkauft er wirklich das Auto und begleicht die Forderung. Da würde ich natürlich immer wieder beim Schuldner nachfassen und Druck machen. Wenn nicht, kann man auf anderem Wege wieder vollstrecken.
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#5

17.12.2025, 13:35

nachzuweisen dass er Eigentümer ist dürfte ohne den Kaufvertrag schwierig sein. So eine Pfändung nebst Versteigerung kostet auch ordentlich Geld, 10.000 € gibt es da naturgemäß nicht. Warum solltet ihr das Konto freigeben? Macht doch null Sinn
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Nelly040
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#6

22.12.2025, 13:45

Oke, vielen Dank für die Hilfe. Ich hatte hier so oder so schon ein schlechtes Gefühl dass das hier nichts werden kann. :oops: :thx

Meine Vorgängerin die hier die ZV gemacht hat, hat immer nach Eingang der ersten Rate und Rückgabe der Teilzahlungsvereinbarung an uns, die Pfändung bei der Bank aufheben lassen/ ruhend gestellt. Machst du das anders? :kopfkratz
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#7

23.12.2025, 09:56

Nachdem der BGH klargestellt hat, dass die Bank eine Ruhendstellung nicht akzeptieren muss, klappt das sowieso meist nicht mehr.
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#8

23.12.2025, 10:06

ich hebe erst auf wenn alles bezahlt ist
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#9

23.12.2025, 13:09

Grundsätzlich ist der Fahrzeugschein kein Eigentumsnachweis. Aber du hast viel zu wenige Infos, um die Pfändung zu riskieren. Unabhängig davon würde die Pfändung schon daran scheitern, dass die Werkstatt offensichtlich ihr Zurückbehaltungsrecht ausübt und das geht der (späteren) Pfändung durch einen anderen Gläubiger vor, vorausgesetzt natürlich, dass die Aussage stimmt.
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