Hallo Zusammen,
ich möchte beim Gericht einen Antrag auf Änderung der Steuerklasse nach erfolgter Pfändung stellen. Im Internet habe ich dazu das genau passende Formschreiben gefunden, und zwar von Haufe (Muster 8.28: Antrag auf Anordnung bzgl. der zu berücksichtigenden Steuerklasse des Schuldners nach erfolgter Pfändung, § 850h Abs. 2 ZPO analog). Dieses Muster bezieht sich auf den Sachverhalt (auch meinen Sachverhalt), daß der Schuldner in Steuerklasse IV versteuert wird.
In den "AnwaltFormularen Zwangsvollstreckung" ist der Sachverhalt ein etwas anderer (Steuerklasse V).
Das Muster im Internet ist aber nicht bis zu Ende einsehbar. Hat vielleicht jemand aus der großen foreno-Gemeinschaft dieses Muster und kann es mir zukommen lassen? Das wäre suuper.
Vielen lieben Dank schon einmal.
Flora
Antrag Ändeurng Steuerklasse
- mücki
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Du kannst meiner Erinnerung nach nicht beantragen, dass die Steuerklasse geändert wird, sondern lediglich dass der Schuldner behandelt wird, als sei er in Steuerklasse XY. Du müsstest das Haufe-Muster nur hinsichtlich er Begründung ergänzen. Also: die Ehefrau bezieht eigenes Einkommen i.H.v. .... Das Einkommen des Schuldners übersteigt das Einkommen seiner Ehefrau daher um XY %. (Du solltest dabei die 60-40-Regel beachten.) Die Zugrundelegung der Steuerklasse (dann ja vermutlich III) bei der Berechnung des Nettolohnes ist daher gerechtfertigt und zumutbar.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- mücki
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Dann kannst du das eigentlich so machen. Ein Muster habe dich dafür allerdings nicht. Hast du vorher mal gerechnet, ob das was bringt?
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Flora
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Prima, dann ist das ja schon einmal geklärt
,
schade mit dem Muster. Ich hatte soo sehr gehofft, daß hier irgendjemand genau dieses Muster hat, weil es eben genau "meinen" Fall mit den beiden Steuerklassen IV beschreibt.
Ja, ich habe mal ganz grob überschlägig gerechnet. Das sollte mir weiterhelfen.
Viele Grüße
Flora
schade mit dem Muster. Ich hatte soo sehr gehofft, daß hier irgendjemand genau dieses Muster hat, weil es eben genau "meinen" Fall mit den beiden Steuerklassen IV beschreibt.
Ja, ich habe mal ganz grob überschlägig gerechnet. Das sollte mir weiterhelfen.
Viele Grüße
Flora
- Adora Belle
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Wenn Ihr das so dringend benötigt, dann müsst Ihr halt mal die 4 Wochen kostenlose Probe buchen. Der Artikel liegt ja nicht umsonst hinter einer Paywall.


