Guthaben Dritter auf Konto nach Pfändung
Verfasst: 12.10.2007, 15:02
I need help!
Wir vertreten Schuldner, dessen Bankkonto gepfändet wurde. Nun hatte er die Freigabe seiner laufenden Bezüge beantragt, welche teilweise auch freigegeben wurden. Mit knapp 300 Euro tut sich das Gericht schwer, denn dieses Geld ist nachweislich Geld seiner Ehefrau, somit also einer Dritten und das Geld soll für den Gläubiger pfändbar sein, wird also nicht freigegeben. Nun will Chefe wissen, ob das so okay ist oder ob wir gegen diesen "Nicht-Freigabe-Beschluß" die sofortige Beschwerde einlegen sollen. Aus der ZPO kann ich nicht eindeutig erlesen, ob Gericht recht hat, oder eben nicht, wobei ich dazu tendiere, daß das Gericht recht hat. Leider muß ich auch zugeben, daß ich nach nunmehr 9 Jahren in diesem Beruf immer noch Probleme mit dem Lesen von GEsetzestexten habe...wenn hier etwas nicht eindeutig steht, verstehe ich wiederum nicht gleich alles...wer weiß also Rat?
Wir vertreten Schuldner, dessen Bankkonto gepfändet wurde. Nun hatte er die Freigabe seiner laufenden Bezüge beantragt, welche teilweise auch freigegeben wurden. Mit knapp 300 Euro tut sich das Gericht schwer, denn dieses Geld ist nachweislich Geld seiner Ehefrau, somit also einer Dritten und das Geld soll für den Gläubiger pfändbar sein, wird also nicht freigegeben. Nun will Chefe wissen, ob das so okay ist oder ob wir gegen diesen "Nicht-Freigabe-Beschluß" die sofortige Beschwerde einlegen sollen. Aus der ZPO kann ich nicht eindeutig erlesen, ob Gericht recht hat, oder eben nicht, wobei ich dazu tendiere, daß das Gericht recht hat. Leider muß ich auch zugeben, daß ich nach nunmehr 9 Jahren in diesem Beruf immer noch Probleme mit dem Lesen von GEsetzestexten habe...wenn hier etwas nicht eindeutig steht, verstehe ich wiederum nicht gleich alles...wer weiß also Rat?