I need help!
Wir vertreten Schuldner, dessen Bankkonto gepfändet wurde. Nun hatte er die Freigabe seiner laufenden Bezüge beantragt, welche teilweise auch freigegeben wurden. Mit knapp 300 Euro tut sich das Gericht schwer, denn dieses Geld ist nachweislich Geld seiner Ehefrau, somit also einer Dritten und das Geld soll für den Gläubiger pfändbar sein, wird also nicht freigegeben. Nun will Chefe wissen, ob das so okay ist oder ob wir gegen diesen "Nicht-Freigabe-Beschluß" die sofortige Beschwerde einlegen sollen. Aus der ZPO kann ich nicht eindeutig erlesen, ob Gericht recht hat, oder eben nicht, wobei ich dazu tendiere, daß das Gericht recht hat. Leider muß ich auch zugeben, daß ich nach nunmehr 9 Jahren in diesem Beruf immer noch Probleme mit dem Lesen von GEsetzestexten habe...wenn hier etwas nicht eindeutig steht, verstehe ich wiederum nicht gleich alles...wer weiß also Rat?
Guthaben Dritter auf Konto nach Pfändung
Natürlich hat das Gericht recht. Wenn die Schuldner nachweisen können, dass das Geld der Ehefrau gehört, dann werdet Ihr selbst mit ner Beschwerde kein Glück haben. Selbst wenn Ihr ein Rechtsmittel einlegt, ist zu befürchten, dass die Gegenseite das Geld gleich beiseite schafft.
Dazu muss man etwas mehr wissen. Wer ist Kontoinhaber (Gemeinschaftskonto oder Einzelkonto des Schuldners) und um was handelt es sich bei den 300 € genau (Arbeitseinkommen, Sozialleistungen)?
Also, das Konto gehört ihm, unseren Mandanten. Es ist kein Und oder Oder-Konto, daß ihm zusammen mit der Frau gehört. Er ist alleiniger INhaber, sie hat nur Kontovollmacht.
Das Geld, was dort drauf geht, sind -soweit ich das jetzt aus dem Kopf weiß- Sozialleistungen bzw. Arbeitslosengeld.
300 Euro wurden ihm freigegeben, damit er sich und seine Frau ernähren kann. Das Arbeitseinkommen seiner Frau, wobei es sich hier glaub ich nur um knapp 250 euro handelt, will das gericht nicht freigeben. Ich meine, daß das Gericht da recht hat. Falls wichtig: Es handelt sich hier zudem noch um eine Pfändung aus einem Unterhaltstitel (Sohn unseres Mandanten).
Das Geld, was dort drauf geht, sind -soweit ich das jetzt aus dem Kopf weiß- Sozialleistungen bzw. Arbeitslosengeld.
300 Euro wurden ihm freigegeben, damit er sich und seine Frau ernähren kann. Das Arbeitseinkommen seiner Frau, wobei es sich hier glaub ich nur um knapp 250 euro handelt, will das gericht nicht freigeben. Ich meine, daß das Gericht da recht hat. Falls wichtig: Es handelt sich hier zudem noch um eine Pfändung aus einem Unterhaltstitel (Sohn unseres Mandanten).
- Monte
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ALso ich behaupte jetzt einfach mal:Sofern das zwar das Einkommen der frau ist,das aber auf dem konto eures SChuldners/mandanten (also dem mann) eingeht,Pech gehabt. Denn es ist bei ihm auf dem Konto und selbst wenn er Nachweise bringt,dass das geld seiner Frau gehört,nützt ihm das nichts,denn das Gericht bzw. GV prüft bei Pfändung keine Eigentumsverhältnisse.Dafür müsste das Geld schona uf einem Konto eingehen,dass der Ehefrau gehört und nicht auf einem Konto,wo euer mandant Inhaber ist und sie nur Bevollmöchtigte.
Korrigiert mcih,wen ich falsch liege!!!
Korrigiert mcih,wen ich falsch liege!!!
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Die Ehefrau eures Schuldners muss etwas gegen die Beschlagnahme ihres Geldes tun, nicht euer Schuldner.