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Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 02.11.2012, 12:16
von Minimaus
Ich versteh den Beitrag von Jenny nicht. Kann mich mal jemand aufklären?

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 06.11.2012, 14:08
von RA-mw
Hallo,

macht ihr jetzt noch ZV Aufträge mit e. V. Abnahme, oder lasst ihr die Akten liegen bis Anfang Januar 2013?

Danke

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 06.11.2012, 14:46
von Pitt
Wir bearbeiten hier die ZV ganz normal weiter. Es gibt bislang nur 2 Akten, die ich aufgrund des derzeitigen Verfahrensstandes bis Januar 2013 "auf Halde gelegt" habe.

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 08.11.2012, 12:12
von katuscha
Ich kann die pfd.Dateien nicht öffnen. Bei mir kommt immer die Meldung "Beim Öffnen des Dokumenst ist ein Fehler aufgetreten. Ungültige Wörterbuchverschlüsselung."

Kann mir da jemand helfen?

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 08.11.2012, 12:15
von Soenny
Wenn du mir deine Mailaddy per PN schickst, versuche ich dir das so zu schicken ;)

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 08.11.2012, 13:18
von katuscha
Jetzt geht es, meine Adobe Reader war zu alt. :D

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 09.11.2012, 10:45
von katuscha
Hallo,

ich versuch mich gerade an dem PfÜb, und komme schon nicht weiter:

Was mache ich denn, wenn ich zwei Hauptforderungen habe mit unterschiedlichem Zinsbeginn. Ich kann im Formular ja nur eine angeben ????

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 09.11.2012, 11:07
von Geniesserin
katuscha hat geschrieben:Hallo,

ich versuch mich gerade an dem PfÜb, und komme schon nicht weiter:

Was mache ich denn, wenn ich zwei Hauptforderungen habe mit unterschiedlichem Zinsbeginn. Ich kann im Formular ja nur eine angeben ????
Ich löse das ähnlich wie im Mahnbescheid (bzgl. der Zinsen).
Als Hauptforderung gebe ich die gesamte Hauptforderung an, bei den Zinsen den Betrag der bis zum Tag der Antragstellung entstanden ist und Verzinszung ab Antrag +1Tag.

Ob das so richtig ist, weiß ich nicht, bislang ist kein Antrag moniert worden, aber auch noch keiner aus der Zustellung zurück als das ich sicher sagen könnte, es ging so durch.

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 09.11.2012, 11:28
von katuscha
Ah okay, das ist auch eine Möglichkeit.

Ich habe jetzt einfach, (da ich es vorhin unbedingt zur Post bringen sollte, da wir eine Vorpfändung laufen haben) die laut Forderungskonto ausgerechneten Zinsen eingetragen und per Hand dazu geschrieben aus welchem Betrag seit wann sich diese berechnen und die gesamte Hauptforderung.

Mal sehen, was passiert.

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 09.11.2012, 14:20
von Geniesserin
Hast Du ein Forderungskonto beigefügt? Es gibt da ja dieses nette Feld "gemäß beigefügter Aufstellung" :pfeif