Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
- katuscha
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Ich kann die pfd.Dateien nicht öffnen. Bei mir kommt immer die Meldung "Beim Öffnen des Dokumenst ist ein Fehler aufgetreten. Ungültige Wörterbuchverschlüsselung."
Kann mir da jemand helfen?
Kann mir da jemand helfen?
- Soenny
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Wenn du mir deine Mailaddy per PN schickst, versuche ich dir das so zu schicken
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- katuscha
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Hallo,
ich versuch mich gerade an dem PfÜb, und komme schon nicht weiter:
Was mache ich denn, wenn ich zwei Hauptforderungen habe mit unterschiedlichem Zinsbeginn. Ich kann im Formular ja nur eine angeben ????
ich versuch mich gerade an dem PfÜb, und komme schon nicht weiter:
Was mache ich denn, wenn ich zwei Hauptforderungen habe mit unterschiedlichem Zinsbeginn. Ich kann im Formular ja nur eine angeben ????
- Geniesserin
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Ich löse das ähnlich wie im Mahnbescheid (bzgl. der Zinsen).katuscha hat geschrieben:Hallo,
ich versuch mich gerade an dem PfÜb, und komme schon nicht weiter:
Was mache ich denn, wenn ich zwei Hauptforderungen habe mit unterschiedlichem Zinsbeginn. Ich kann im Formular ja nur eine angeben ????
Als Hauptforderung gebe ich die gesamte Hauptforderung an, bei den Zinsen den Betrag der bis zum Tag der Antragstellung entstanden ist und Verzinszung ab Antrag +1Tag.
Ob das so richtig ist, weiß ich nicht, bislang ist kein Antrag moniert worden, aber auch noch keiner aus der Zustellung zurück als das ich sicher sagen könnte, es ging so durch.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
- katuscha
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Ah okay, das ist auch eine Möglichkeit.
Ich habe jetzt einfach, (da ich es vorhin unbedingt zur Post bringen sollte, da wir eine Vorpfändung laufen haben) die laut Forderungskonto ausgerechneten Zinsen eingetragen und per Hand dazu geschrieben aus welchem Betrag seit wann sich diese berechnen und die gesamte Hauptforderung.
Mal sehen, was passiert.
Ich habe jetzt einfach, (da ich es vorhin unbedingt zur Post bringen sollte, da wir eine Vorpfändung laufen haben) die laut Forderungskonto ausgerechneten Zinsen eingetragen und per Hand dazu geschrieben aus welchem Betrag seit wann sich diese berechnen und die gesamte Hauptforderung.
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Hast Du ein Forderungskonto beigefügt? Es gibt da ja dieses nette Feld "gemäß beigefügter Aufstellung"
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