Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Minimaus
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#81

28.10.2012, 13:09

hallo, habe gestern an dem Seminar von OGV Schade teilgenommen.

Wieso benutzen einige schon die Formulare? Ich finde das klingt in der Theorie alles recht cool, aber mich interessiert ernsthaft, wie das praktisch ablaufen wird....

Wie ist das zum Beispiel mit dem isolierten Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft? Da hat der Sch ja zwei Wochen Zeit das Geld aufzutreiben, oder?? Oder gibt der GV ihm die Möglichkeit (gütliche Einigung) innerhalb der zwei Wochen einen Ratenzahlungsvorschlag zu unterbreiten??

Kann mir das einer erklären?

Könnte mir jemand das Skript vom Engler zukommen lassen?? Das wäre super!
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#82

28.10.2012, 13:09

hallo, habe gestern an dem Seminar von OGV Schade teilgenommen.

Wieso benutzen einige schon die Formulare? Ich finde das klingt in der Theorie alles recht cool, aber mich interessiert ernsthaft, wie das praktisch ablaufen wird....

Wie ist das zum Beispiel mit dem isolierten Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft? Da hat der Sch ja zwei Wochen Zeit das Geld aufzutreiben, oder?? Oder gibt der GV ihm die Möglichkeit (gütliche Einigung) innerhalb der zwei Wochen einen Ratenzahlungsvorschlag zu unterbreiten??

Kann mir das einer erklären?

Könnte mir jemand das Skript vom Engler zukommen lassen?? Das wäre super!
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#83

28.10.2012, 13:16

Könnte mir jemand das Skript vom Engler zukommen lassen?? Das wäre super!
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#84

28.10.2012, 13:17

ups, na sowas...
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#85

29.10.2012, 08:45

Minimaus hat geschrieben:hallo, habe gestern an dem Seminar von OGV Schade teilgenommen.

Wieso benutzen einige schon die Formulare? Wieso sollten wir nicht? Die sind seit dem 01.09.2012 gültig und können genutzt werden. Ich finde das klingt in der Theorie alles recht cool, aber mich interessiert ernsthaft, wie das praktisch ablaufen wird....

Wie ist das zum Beispiel mit dem isolierten Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft? Da hat der Sch ja zwei Wochen Zeit das Geld aufzutreiben, oder?? Oder gibt der GV ihm die Möglichkeit (gütliche Einigung) innerhalb der zwei Wochen einen Ratenzahlungsvorschlag zu unterbreiten?? Das kommt auf Deinen Antrag an, außerdem hat der Schuldner auch jetzt meist zwei Wochen vor dem Termin zur Abgabe der eV, wenn er der sofortigen Abgabe widerspricht.

Kann mir das einer erklären?

Könnte mir jemand das Skript vom Engler zukommen lassen?? Das wäre super! Kleiner Tipp: Das läßt sich auch bei Engler bestellen...
Weißt Du, ob der OGV noch weitere Seminare macht bzw. in welcher Region diese sind?
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#86

29.10.2012, 09:45

Das Seminar wurde von der Deutschen Anwalt Akademie angeboten. Schau doch mal auf der Homepage.

Ohje, das mit der sofortigen Abgabe der Vermögensauskunft ist mir noch nicht ganz klar. Was meinst Du mit..."außerdem hat der Schuldner auch jetztmeist zwei Wochen vor dem Termin zur Abgabe der eV, wenn er der sofortigen Abgabe widerspricht."?

Ich glaub ich steh da aufm Schlauch... :oops:

Guck mal hier...https://www.anwaltakademie.de/category- ... lstreckung" target="blank
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#87

29.10.2012, 11:46

Danke für den Link. Die Orte sind mir für Seminare einfach zu weit, völlig abgesehen von dem utopischen Preis für Nichtmitglieder.

Schau doch mal in §§ 807 bzw. 900 ZPO (die aktuelle Fassung).
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#88

31.10.2012, 12:50

Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob die PfüBs dann alle einzeln signiert werden müssen, wenn ich sie per EGVP sende? Und wie siehts mit den Gerichten aus, haben die bis dahin alle auf egvp umgestellt? Ich weiß, dass es wohl hier in Hessen weiterhin über das Zentrale Mahngericht Hünfeld laufen soll. Aber wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Wäre super wenn mir jemand helfen kann.
Wer etwas will, findet Wege, wer etwas nicht will, findet Gründe.
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#89

31.10.2012, 14:26

PfÜbs über EGVP? Denkst Du an die vereinfachte Vollstreckung wo der VB nicht zugestellt werden muss oder wann soll das möglich sein?
Außerdem habe ich von keinem Gericht gehört, dass schon dafür "bereit" ist.
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#90

31.10.2012, 15:46

Infos dazu, wie weit die einzelnen Bundesländer mit dem elektronischen Rechtsverkehr sind, gibt es unter http://www.justiz.de" target="blank. Dort gibt es unter "Elektronischer Rechtsverkehr" sortiert nach Bundesländern eine kurze Zusammenfassung, wer schon dabei ist. Es wird nicht möglich sein, dass alle Amtsgerichte ab dem 01.01.2013 am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Der Großteil wird es eher nicht schaffen. Beim letzten ZV-Seminar hieß es, dass innerhalb der nächsten 2 - 3 Jahren die Umstellung geschafft sein soll. Auch bei der ab 2013 eingeführten erweiterten Recherchemöglichkeit des GVZ bei der Rentenversicherung, dem Bundeszentralamt für Steuern usw. gibt es wohl Schwierigkeiten, die Frist 01.01.2013 für eine elektronische Datenübermittlung einzuhalten. Wahrscheinlich werden die Auskünfte teilweise erst mal per Brief eingeholt und erteilt. Dazu gibt es ein Informationsschreiben auf der Homepage des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes. Zum Zentralen Mahngericht Hünfeld und seiner Zuständigkeit als Vollstreckungsgericht: Das ab 01.01.2013 eingeführte zentrale Vollstreckungsgericht ist nur für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und die Hinterlegung der Vermögensverzeichnisse zuständig. Für die Forderungspfändungen und ZV-Aufträge bleiben die jeweiligen Amtsgerichte am Wohn-/Geschäftssitz des Schuldners zuständig.
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