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Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 12.10.2017, 11:32
von paralegal6
ich wollte gerade meine erste Anfrage über das Vollstreckungsportal machen. Leider komme ich nicht weiter, da dort steht ich muss erst zahlen über VISA oder Sofortüberweisung. Bei euch lese ich, dass Rechnungen kommen? :oops:

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 12.10.2017, 11:34
von Soenny
EDas war ganz am Anfang, das gibt es nicht mehr ;)

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 12.10.2017, 11:47
von paralegal6
Aber ich habe doch keine PIN etc vom Kanzleikonto und die VISA Karte vom Chef habe ich auch nicht ;-)
bekomme ich sicher auch nicht und zum selber machen hat er keine Zeit

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 12.10.2017, 11:48
von Anahid
Die Rechnungen sind für die alten Anfragen. Ich bezahle die Anfragen immer per Sofortüberweisung.

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 14.12.2017, 15:28
von GVZ-Schickerin
Ich greife das Thema nochmal auf. Ich hatte auch das Problem, dass ich bis zur Kreditkarte kam, die wir natürlich nicht als Zahlmittel genommen hatten. Ich hatte dann beim Gericht nachgefragt. Man bekommt dann ein Formular was man mit den dort bereits vorliegenden Daten ausfüllen muss und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschreiben lässt und dann bekommt man für jede Abfrage monatlich eine Sammelrechnung. Klappt wunderbar.

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 15.12.2017, 08:10
von AliceImWunderland
GVZ-Schickerin hat geschrieben:Ich greife das Thema nochmal auf. Ich hatte auch das Problem, dass ich bis zur Kreditkarte kam, die wir natürlich nicht als Zahlmittel genommen hatten. Ich hatte dann beim Gericht nachgefragt. Man bekommt dann ein Formular was man mit den dort bereits vorliegenden Daten ausfüllen muss und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschreiben lässt und dann bekommt man für jede Abfrage monatlich eine Sammelrechnung. Klappt wunderbar.
Das ist ja interessant. Danke für den Hinweis. Ich hatte schon aufgegeben, dort nachzufragen. Als ich vor einer gefühlten Ewigkeit dort zuletzt angefragt hatte, war das Bezahlen über eine Sammelrechnung noch nicht möglich.

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 19.09.2018, 12:49
von Katie
Ich hole diesen Beitrag mal wieder hervor, da mir heute (nach drei Jahren) eine Entscheidung über meine seinerzeitige Erinnerung gegen zwei Rechnungen zugegangen ist. Ich darf mal den Tenor des Beschlusses des AG Hagen vom 12.09.2018 posten:

"Auf die Erinnerung wird die Kostenrechnung aufgehoben, soweit eine
Erhebung von Gebühren für mehrere Datensätze desselben Schuldners
erfolgt ist oder soweit keine höhere Gebühr als 4,50 € zu erheben ist.
Der Kostenbeamte wird angewiesen, dem Kostenschuldner eine neue
Kostenrechnung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts
zu stellen."

Bei uns hat sich die Erinnerung echt gelohnt, anstatt 234,00 € zahlen wir nur 58,50 €.

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 19.09.2018, 13:07
von Anahid
Super Katie. Danke für die Rückmeldung. Über meine Erinnerung liegt noch keine Entscheidung vor. Aber ich denke, die wird dann wohl genauso lauten und damit spare ich auch mind. 3/4 der Rechnung. :huepf

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 06.11.2019, 09:01
von schindler1
Hallo,
es geht weiter; die von uns eingelegte Erinnerung gegen die Kostenrechnung des gemeinsamen Vollstreckungsportal Hagen wurde mit Beschluss des AG Hagen zurückgewiesen. Es kann Beschwerde eingelegt werden, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt; ist bei uns nicht der Fall.
Die Begründung erfolgt über 6 Seiten. Hinsichtlich der Verjährung, da im Jahr 2013 entstanden und 2017 abgerechnet folgende Begründung des AG Hagen:
"Die Tatsache, dass die Gebührenerhebung erst ca. 3,5 Jahre nach Entstehen der Gebühren erfolgte, sei unmaßgeblich."
Krass, wir haben hier keine Handhabe mehr.

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 06.11.2019, 09:07
von Anahid
Ja, wir haben hier dasselbe Problem. Unsere Erinnerung bezog sich auf doppelt abgerechnete Beträge usw. Auch hierauf geht Hagen in keinster Weise ein. Ich könnte jetzt zwar nochmals gegen die Kostenrechnung angehen; aber das kostet alles mehr (schon allein vom Zeitaufwand hier), als wenn wir das jetzt zahlen.