Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis
- Mietzemau
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Also ich kann mal etwas positives beisteuern. So schnell gings ja noch nie. Antrag auf Erlass Pfüb am 08.04.2013 gestellt und an das AG verschickt. Heute kam mit Datum 19.04.2013, dass bereits die Zustellung veranlasst sei. Und ich hatte dem Antrag old school mäßig noch nen VR-Scheck für die GK direkt beigefügt. Früher war ich froh nach einem Monat mal ne Nachricht zu erhalten, dass dem Antrag entsprochen wurde.
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
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de heilige Glaskugel...
...*oooohm*
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bitte gib mir unbedingt bescheid wenn der antrag erlassen werden sollte. habt ihr denn auch RA-Micro?weneste hat geschrieben:Ich hab nach langem Vergleichen festgestellt, dass das Formular vom Programm tatsächlich ganze 2cm kürzer ist als das vom BMJ
Lt. Anruf beim AG Mannheim wollen die die Anträge nicht in Farbe, also hab jetzt den Antrag in "richtiger" Größe nochmal eingereicht und mal schaun was passiert. Ich werde berichten.
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- Geniesserin
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Das ist ja prima.Mietzemau hat geschrieben:Also ich kann mal etwas positives beisteuern. So schnell gings ja noch nie. Antrag auf Erlass Pfüb am 08.04.2013 gestellt und an das AG verschickt. Heute kam mit Datum 19.04.2013, dass bereits die Zustellung veranlasst sei. Und ich hatte dem Antrag old school mäßig noch nen VR-Scheck für die GK direkt beigefügt. Früher war ich froh nach einem Monat mal ne Nachricht zu erhalten, dass dem Antrag entsprochen wurde.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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Ich möchte gerade eine Forderung aus einem VB via Pfüb geltend machen. Hierzu ist vorgesehen, dass ich beim Arbeitgeber eine Lohn- und Gehaltspfändung mache. Theoretisch könnte ich doch noch die Bank der Schuldnerin als Drittschuldner mit einbeziehen. Beantrage ich dann für die Bank ein vorläufiges Zahlungsverbot? Und muss ich unbedingt das neue Formular nehmen? Was habe ich denn noch zu beachten, außer die Lohn- und Gehaltsabrechnungen gleich mit zu verlangen? Habe noch nie Lohn gepfändet und etwas Angst davor, was da an Berechnungen noch auf mich zukommt....
Bitte um Hilfe!!!!![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Bitte um Hilfe!!!!
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- Geniesserin
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Liegt der VB schon vor? Wenn der Lohn zum 1. d. M. ausbezahlt wird, solltest Du noch ein vorl. Zahlungsverbot an die Bank schicken, da ein PfÜb nicht mehr rechtzeitig vor Auszahlung zugestellt werden wird.
Das neue Formular ist zwingend vorgeschrieben, andernfalls bekommst Du eine Monierung/Zwischenverfügung.
Was weißt du über die persönlichen Verhältnisse des Schuldners? Ehemann (evtl. arbeitend)? Kinder, die über eigenes Einkommen verfügen? Dann kannst Du noch eine Nichtberücksichtigung beantragen, s. Formular (S. 7 oder 8?).
Wenn auch Kontoguthaben gepfändet wird, Kontoauszüge mitpfänden, Herausgabe des Sparbuchs und Nachweise, weshalb ggf. die Erhöhung eines Freibetrages in Frage kommt.
Zu deiner Angst bzgl. Berechnungen: Zunächst mal musst du gar nichts berechnen. Warte die Drittschuldnererklärung ab und schau ob das realistisch ist. Wer ist Arbeitgeber? Bei einer größeren Firma läuft das meist ohne Probleme und auch richtig ab, bei kleineren Firmen muss man vielleicht zweimal hinschauen, da kommt es dann auch darauf an, ob eine Nichtberücksichtigung beantragt/erlassen wurde.
Das neue Formular ist zwingend vorgeschrieben, andernfalls bekommst Du eine Monierung/Zwischenverfügung.
Was weißt du über die persönlichen Verhältnisse des Schuldners? Ehemann (evtl. arbeitend)? Kinder, die über eigenes Einkommen verfügen? Dann kannst Du noch eine Nichtberücksichtigung beantragen, s. Formular (S. 7 oder 8?).
Wenn auch Kontoguthaben gepfändet wird, Kontoauszüge mitpfänden, Herausgabe des Sparbuchs und Nachweise, weshalb ggf. die Erhöhung eines Freibetrages in Frage kommt.
Zu deiner Angst bzgl. Berechnungen: Zunächst mal musst du gar nichts berechnen. Warte die Drittschuldnererklärung ab und schau ob das realistisch ist. Wer ist Arbeitgeber? Bei einer größeren Firma läuft das meist ohne Probleme und auch richtig ab, bei kleineren Firmen muss man vielleicht zweimal hinschauen, da kommt es dann auch darauf an, ob eine Nichtberücksichtigung beantragt/erlassen wurde.
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VB liegt vor, ja.Geniesserin hat geschrieben:Liegt der VB schon vor? Wenn der Lohn zum 1. d. M. ausbezahlt wird, solltest Du noch ein vorl. Zahlungsverbot an die Bank schicken, da ein PfÜb nicht mehr rechtzeitig vor Auszahlung zugestellt werden wird.
Das neue Formular ist zwingend vorgeschrieben, andernfalls bekommst Du eine Monierung/Zwischenverfügung.
Was weißt du über die persönlichen Verhältnisse des Schuldners? Ehemann (evtl. arbeitend)? Kinder, die über eigenes Einkommen verfügen? Dann kannst Du noch eine Nichtberücksichtigung beantragen, s. Formular (S. 7 oder 8?).
Wenn auch Kontoguthaben gepfändet wird, Kontoauszüge mitpfänden, Herausgabe des Sparbuchs und Nachweise, weshalb ggf. die Erhöhung eines Freibetrages in Frage kommt.
Zu deiner Angst bzgl. Berechnungen: Zunächst mal musst du gar nichts berechnen. Warte die Drittschuldnererklärung ab und schau ob das realistisch ist. Wer ist Arbeitgeber? Bei einer größeren Firma läuft das meist ohne Probleme und auch richtig ab, bei kleineren Firmen muss man vielleicht zweimal hinschauen, da kommt es dann auch darauf an, ob eine Nichtberücksichtigung beantragt/erlassen wurde.
Die Schuldnerin hat wohl ein uneheliches Kind, Alter ist unbekannt. Dann wäre wohl kein Kreuz bei der Nichtberücksichtigung zu machen, richtig?
Okay, danke für den Tipp. Gibt es für ein vorläufiges Zahlungsverbot auch ein gesondertes Formular oder kann ich das, wie bisher auch, als Anlage schriftlich dem Pfüb beifügen?
- Geniesserin
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Dann wohl keine Nichtberücksichtigung, schade, das erhöht ja den Freibetrag.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass das Kind bei ihr lebt.
Wieso willst Du das vorläufige Zahlungsverbot an den PfÜb als Anlage beifügen? Der wird doch vom GVZ zugestellt, während der PfÜb vom Rpfl. erlassen wird. Es gibt dafür übrigens kein neues Formular, also wie bisher bearbeiten.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass das Kind bei ihr lebt.
Wieso willst Du das vorläufige Zahlungsverbot an den PfÜb als Anlage beifügen? Der wird doch vom GVZ zugestellt, während der PfÜb vom Rpfl. erlassen wird. Es gibt dafür übrigens kein neues Formular, also wie bisher bearbeiten.
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Gehe ich jetzt auch mal von aus...nichts genaues, weiß man nicht.Geniesserin hat geschrieben:Dann wohl keine Nichtberücksichtigung, schade, das erhöht ja den Freibetrag.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass das Kind bei ihr lebt.
Wieso willst Du das vorläufige Zahlungsverbot an den PfÜb als Anlage beifügen? Der wird doch vom GVZ zugestellt, während der PfÜb vom Rpfl. erlassen wird. Es gibt dafür übrigens kein neues Formular, also wie bisher bearbeiten.
Okay, stimmt...hätte ich jetzt falsch gemacht :/ Dankeschön!
Muss ich auf Seite 9 die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten in das Kästchen einsetzen oder macht das dann der Rechtspfleger?
- Geniesserin
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Die Kosten musst du berechnen.
Der Rechtspfleger streicht im Zweifelsfalls, schreibt aber nicht selbstständig dazu.
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Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
- Loki
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Hallo an alle
,
wir haben einen Pfändungsbeschluss nach 720 a nach unserem Muster beantragt. Jetzt schreibt das AG zurück, dass wir den Antrag unter Nutzung der Formulare neu einreichen sollen. Ich habe das Formular von vorne bis hinten durchgesehen und nix gefunden, was auf 720 a hindeutet. Bin ich blind oder hat der Rpfl. nicht richtig hingeschaut?![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
wir haben einen Pfändungsbeschluss nach 720 a nach unserem Muster beantragt. Jetzt schreibt das AG zurück, dass wir den Antrag unter Nutzung der Formulare neu einreichen sollen. Ich habe das Formular von vorne bis hinten durchgesehen und nix gefunden, was auf 720 a hindeutet. Bin ich blind oder hat der Rpfl. nicht richtig hingeschaut?
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