Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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weneste
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#71

17.06.2013, 12:03

Geniesserin hat geschrieben:Hat jemand schon aus irgendeinem Bundesland eine verläßliche Information, wie die Auskünfte abgerechnet werden? Die Seite des Vollstreckungsportals hat sich seit Beginn des Jahres praktisch nicht verändert.


Das würde mich auch mal interessieren. ;-)

Lt. Anruf in Hessen haben die noch nicht mal eine Kostenvorschrift, in der Pfalz ist das Kostenprogramm noch nicht eingespielt und in Ba-Wü wissen die auch noch nicht wie es abgerechnet wird. Ob Nachberechnungen kommen, konnte mir auch keiner sagen. Ich muss heute mal meine erste Suche starten.... mal schaun, ob dann eine Rechnung kommt o.Ä.
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
JungerAnwalt
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#72

24.06.2013, 11:16

Hallo,

kurz der Fall. Mein MAndant hat eine Fordeung in Höhe von 125 Euro. Dazu kommen Anwaltskosten für vorgericht. und VB. Der Gegner hat weder nach altem Recht, noch nach neumem Recht die Eidesstattl. Versicherung abgegeben.

Den Antrag habe ich mir runtergeladen. Aber welcher Antrag wacht Sinn? Das soll ja auch kein Haus kosten ! Danke!!!
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Geniesserin
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#73

24.06.2013, 11:48

JungerAnwalt hat geschrieben:Hallo,

kurz der Fall. Mein MAndant hat eine Fordeung in Höhe von 125 Euro. Dazu kommen Anwaltskosten für vorgericht. und VB. Der Gegner hat weder nach altem Recht, noch nach neumem Recht die Eidesstattl. Versicherung abgegeben.

Den Antrag habe ich mir runtergeladen. Aber welcher Antrag wacht Sinn? Das soll ja auch kein Haus kosten ! Danke!!!
Es stellt sich die Frage, was Du erreichen willst.
Wenn er nur die VAK abgeben soll, dann würde ich auf 802 c ZPO ohne Auskünfte gehen. Erscheint der Schuldner nicht zum Termin, soll Haftbefehl beantragt und vollstreckt werden?

Oder mit Auskünften und nach Bankverbindung oder Arbeitgeber fragen, wenn dies deinem Mdt. nicht bekannt sein sollte.

Soll keine VAK abgegeben werden, nur Pfändung (inkl. Taschenpfändung) und ggf. erfahren, dass der Schuldner nichts pfändbares hat.
Falls persönlicher Kontakt zwischen deinem Mdt. und Schuldner bestanden hat, frag deinen Mdt. nochmal aus, was er über den Schuldner weiß. Gab es schonmal eine Zahlung? Dann kannst Du evtl. die Bank ermitteln.
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#74

24.06.2013, 12:26

Geniesserin hat geschrieben:
JungerAnwalt hat geschrieben:Hallo,

kurz der Fall. Mein MAndant hat eine Fordeung in Höhe von 125 Euro. Dazu kommen Anwaltskosten für vorgericht. und VB. Der Gegner hat weder nach altem Recht, noch nach neumem Recht die Eidesstattl. Versicherung abgegeben.

Den Antrag habe ich mir runtergeladen. Aber welcher Antrag wacht Sinn? Das soll ja auch kein Haus kosten ! Danke!!!
Es stellt sich die Frage, was Du erreichen willst.
Wenn er nur die VAK abgeben soll, dann würde ich auf 802 c ZPO ohne Auskünfte gehen. Erscheint der Schuldner nicht zum Termin, soll Haftbefehl beantragt und vollstreckt werden?

Oder mit Auskünften und nach Bankverbindung oder Arbeitgeber fragen, wenn dies deinem Mdt. nicht bekannt sein sollte.

Soll keine VAK abgegeben werden, nur Pfändung (inkl. Taschenpfändung) und ggf. erfahren, dass der Schuldner nichts pfändbares hat.
Falls persönlicher Kontakt zwischen deinem Mdt. und Schuldner bestanden hat, frag deinen Mdt. nochmal aus, was er über den Schuldner weiß. Gab es schonmal eine Zahlung? Dann kannst Du evtl. die Bank ermitteln.
Danke @ Geniesserin!

Mein Mandant hat dem Gegner eine Hose auf der Messe verkauft. Er kennt ihn somit nicht näher. Das Ziel ist, "die Knete zu bekommen" Was würderst Du machen?
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#75

25.06.2013, 09:08

Dann würde ich ihn vielleicht nochmal kostenpflichtig auffordern und bei Nichtbeachtung die VAK nach 802 c ZPO (ohne Haftbefehl) beantragen.

Meine Chefin würde versuchen, den Gegner anzurufen um sich dann zu einigen.

Was erfolgversprechender ist, kann ich natürlich nicht sagen.
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#76

02.07.2013, 11:38

weneste hat geschrieben:
Geniesserin hat geschrieben:Hat jemand schon aus irgendeinem Bundesland eine verläßliche Information, wie die Auskünfte abgerechnet werden? Die Seite des Vollstreckungsportals hat sich seit Beginn des Jahres praktisch nicht verändert.


Das würde mich auch mal interessieren. ;-)

Lt. Anruf in Hessen haben die noch nicht mal eine Kostenvorschrift, in der Pfalz ist das Kostenprogramm noch nicht eingespielt und in Ba-Wü wissen die auch noch nicht wie es abgerechnet wird. Ob Nachberechnungen kommen, konnte mir auch keiner sagen. Ich muss heute mal meine erste Suche starten.... mal schaun, ob dann eine Rechnung kommt o.Ä.
Nachtrag: Da ich mal wieder eine Auskunft eingeholt habe, habe ich mal beim zentralen Schuldnerverzeichnis der Länder angerufen. Es werden über die Auskünfte Rechnungen erstellt, die etwa monatlich versandt werden. Noch ist es (bekanntlich) in der Anfangsphase, so dass es noch etwas dauern könnte, bis die ersten Rechnungen eintreffen.
Ich bin ja mal gespannt.
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#77

02.07.2013, 13:48

Hallo :wink1 , sagt mal, wenn ich ein EV-Protokoll aus Dezember 2012 anfordern will. Muss ich das jetzt auch beim Gerichtsvollzieher für 25 € machen oder noch beim alten Vollstreckungsgericht?
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#78

02.07.2013, 14:09

Ein "altes" Vermögensverzeichnis kannst Du wie früher selbst anfordern.
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#79

02.07.2013, 14:42

Danke für die schnelle Antwort! Kostet das alte dann immer noch 15 EUR? Oder auch schon mehr?
Bringl
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#80

02.07.2013, 15:11

Geniesserin hat geschrieben:
weneste hat geschrieben:
Geniesserin hat geschrieben:Hat jemand schon aus irgendeinem Bundesland eine verläßliche Information, wie die Auskünfte abgerechnet werden? Die Seite des Vollstreckungsportals hat sich seit Beginn des Jahres praktisch nicht verändert.


Das würde mich auch mal interessieren. ;-)

Lt. Anruf in Hessen haben die noch nicht mal eine Kostenvorschrift, in der Pfalz ist das Kostenprogramm noch nicht eingespielt und in Ba-Wü wissen die auch noch nicht wie es abgerechnet wird. Ob Nachberechnungen kommen, konnte mir auch keiner sagen. Ich muss heute mal meine erste Suche starten.... mal schaun, ob dann eine Rechnung kommt o.Ä.
Nachtrag: Da ich mal wieder eine Auskunft eingeholt habe, habe ich mal beim zentralen Schuldnerverzeichnis der Länder angerufen. Es werden über die Auskünfte Rechnungen erstellt, die etwa monatlich versandt werden. Noch ist es (bekanntlich) in der Anfangsphase, so dass es noch etwas dauern könnte, bis die ersten Rechnungen eintreffen.
Ich bin ja mal gespannt.


also wir schauen teilweise mehrmals täglich nach und haben bislang auch noch keine Rechnung bekommen. Hab auch bei verschiedenen Stellen nachgefragt, aber ich habe niemanden gefunden der Auskunft geben konnte

lg
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