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Re: Herausgabeanspruch Unterlagen aus PfüB vollstrecken

Verfasst: 02.10.2013, 16:04
von meJuly
man kann viele Ansprüche pfänden. Fraglich ist jedoch nur, ob der Rechtspfler dies auch zulässt.

Hier ist es einfach, da das Recht (Herausgabe des Schuldner der letztes drei Gehaltsabrechnungen ) schon vorgegeben ist und man nur noch das Kreuz setzen muss.

Es ist aber auch der Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner auf Vorlage einer Kopie der Lohnabtretungserklärung pfändbar. Der BGh hat sies auch entschieden.

Auf Seite 4 des PfüBs: Anspruch Arbeitgeber unter Ziffer 3 hinzufügen ...auf Erteilung der Lohn- oder Gehaltsabrechnung oder die Verdienstbescheingungen, ggf. auf Erteilung einer Zweitschrift der Lohn- oder Gehaltsabrechnung oder die Verdienstbescheinigungen einschließlich der Bescheinigung der letzten drei Monate vor Zustellung des PfüBs

Um aber auf Deine Frage zurückzukommen. Muss den Schuldner erst unter Frist auffordern und besser daraufhinweisen, dass du sein Recht gepfändet hast. Nach Fristablauf den GV beauftragen zwecks Herausgabe.

lg

#meJuly

Re: Herausgabeanspruch Unterlagen aus PfüB vollstrecken

Verfasst: 02.10.2013, 22:17
von Autotextkönigin
@mejuly

Die Pfändung ist durch, die Aufforderung an den SC auch. Das mit der Herausgabe i.V.m. eidesstattlicher Versicherung hat dann nicht geklappt. Neuer Antrag ist heute raus.