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Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Prax

Verfasst: 17.05.2013, 10:57
von Mietzemau
weißt du was das für eine Firma ist? Entweder die Tour, dass er dir gesagt hätte ihn dort erreichen zu können, oder gehst den direkten Weg, rufst an und fragst nach der genauen Anschrift für eine Lohnpfändung. Hab ich letztens gemacht und hat wunderbar gefunzt.

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Prax

Verfasst: 22.05.2013, 10:52
von katinka1
Hallo,

ich habe auch mal eine Frage zum Vollstreckungsportal.

Dort habe ich zu einer Schuldnerin die Auskunft bekommen:

"Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen"

Und, was heißt das jetzt für mich?? Hat die Sch. an diesem Tag die Vermögensauskunft abgegeben?

Komische Bezeichnungen... :pfeif

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Prax

Verfasst: 22.05.2013, 12:02
von Felizitaz
Ich habe beim zentralen Vollstreckungsgericht in Berlin angerufen. Diese teilten mir bezüglich der Rechnung mit, dass die Kosten per Kreditkarte erhoben werden, bevor man die Anfrage stellen kann. - Dies kann ich nicht bestätigen :roll: -
Danach habe ich beim zentralen Vollstreckungsgericht in Brandenburg angerufen. Diese teilten mir mit, dass mir eine Rechnung zugesandt werden würde. Wann man diese Rechnung erhält, konnte mir die Dame auch nicht mitteilen.
- Ich frage bereits seit Januar an und habe bisher nicht eine Rechnung erhalten :roll: -
Insofern rief ich beim Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Justizministerium, an und fragte, wann man eine Rechnung nach Anfrage im Vollstreckungsportal erhalten würde: nach ca. 2 Wochen! - SICHER - :lol:
Ist hier vielleicht jemand besser informiert hinsichtlich einer Rechnung/Zahlung per Kreditkarte etc.? Hat schon jemand eine Rechnung erhalten?

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Prax

Verfasst: 22.05.2013, 12:19
von Felizitaz
@ katinka1 : Ich würde mal beim Gerichtsvollzieher - deiner Wahl - nachfragen. Der wird es wissen! Ggf. die GVZ-Verteilerstelle anrufen.

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Prax

Verfasst: 22.05.2013, 14:01
von DasGrossi
Felizitaz hat geschrieben:Ist hier vielleicht jemand besser informiert hinsichtlich einer Rechnung/Zahlung per Kreditkarte etc.? Hat schon jemand eine Rechnung erhalten?
Ich habe für Hamburg mal angefragt und umgehend Antwort per E-Mail erhalten:

Jeder Datensatz kostet € 4,50 - auch eindeutige Negativauskünfte.
Ob eine rückwirkende Berechnung der bereits gestellten Anfragen noch erfolgt, ist noch nicht entschieden.

In der nächsten Woche (ab 27.05.) soll die Funktion zum Bezahlen im Portal eingehängt werden.
Zahlung ist dann erstmal nur per Kreditkarte möglich. Das System Giropay wird eventuell noch nachgezogen, ist aber bislang wohl auch noch offen.

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Prax

Verfasst: 23.05.2013, 09:22
von Geniesserin
DasGrossi hat geschrieben:
Felizitaz hat geschrieben:Ist hier vielleicht jemand besser informiert hinsichtlich einer Rechnung/Zahlung per Kreditkarte etc.? Hat schon jemand eine Rechnung erhalten?
Ich habe für Hamburg mal angefragt und umgehend Antwort per E-Mail erhalten:

Jeder Datensatz kostet € 4,50 - auch eindeutige Negativauskünfte.
Ob eine rückwirkende Berechnung der bereits gestellten Anfragen noch erfolgt, ist noch nicht entschieden.

In der nächsten Woche (ab 27.05.) soll die Funktion zum Bezahlen im Portal eingehängt werden.
Zahlung ist dann erstmal nur per Kreditkarte möglich. Das System Giropay wird eventuell noch nachgezogen, ist aber bislang wohl auch noch offen.
Das wird ja immer besser. NRW überlegt, Kreditkarte und/oder PayPal zu nehmen.
Es sieht so aus, als müsste eine Kanzlei eine Kreditkarte haben, um entsprechende Auskünfte zur erlangen, das steht doch in keinem Verhältnis!

Und eindeutige Negativauskünfte? Was ist mit Eintragung einer anderen Schreibweise? z.B. "Hinz & Kunz GmbH" oder "Hinz&Kunz GmbH" - Findet das System die Unterschiede auch?


Oh Mann, dieses System geht mir auf die Nerven.

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Prax

Verfasst: 23.05.2013, 11:40
von Majo
Ich hab jetzt leider alles nur so überflogen und hoff, dass die Frage nicht schon zigmal gestellt wurde, aber was mach ich denn, wenn Kosten für Auskünfte, die ich mir schon eingeholt haben irgendwann noch erhoben werden und der GVZ aber schon erfolgreich vollstreckt hat und der Titel ausgehändigt wurde? Bleiben wir dann auf den 4,50 Euro sitzen oder nehmt ihr diese Kosten einfach rein vorsorglich in Forderungskonto mit aus? Kann mir aber auch nict vorstellen, dass die ohne konkreten Nachweis mitvollsreckt werden...

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Prax

Verfasst: 23.05.2013, 11:44
von tiko73
Aber du hast doch das Ergebnis der Auskunft. Das müsste doch als Nachweis für die entstandenen Kosten genügen.

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Prax

Verfasst: 23.05.2013, 11:47
von Majo
ok, das könnte man probieren. Einfach mal 4,50 Euro in Forderungskonto rein.
Aber was ist, wenn die nie berechnet werden? Muss dich die dann an den SC zurückerstatten?!?!

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Prax

Verfasst: 17.06.2013, 09:34
von Geniesserin
Hat jemand schon aus irgendeinem Bundesland eine verläßliche Information, wie die Auskünfte abgerechnet werden? Die Seite des Vollstreckungsportals hat sich seit Beginn des Jahres praktisch nicht verändert.