Re: Berliner Räumung
Verfasst: 12.09.2023, 14:26
Die Gebäudeversicherung greift aber nur aber Rohrbruch, Sturm und Brand. Also dann wenn das beschädigt oder zerstört wurde.
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Entschuldige bitte, ja, Haftpflicht meinte ich. Die ist für Schlüssel zuständig.paralegal6 hat geschrieben: ↑12.09.2023, 14:29Kann auch sein dass Schlüssel Haftpflicht war. Glaube auch nicht dass GebäudeV da was übernimmt. Ist ja kein Schaden in dem Sinne
Könnte man doch so argumentieren. Ich würd´s versuchen.