Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
natascha83
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#541

06.02.2013, 10:23

Guten Morgen,

ich habe jetzt meinen ersten Kombi-Auftrag gemacht... Also Zwangsvollstreckung mit Abgabe des Vermögensverzeichnisses inkl. Einholung von Auskünften Dritter, also Rentenversicherungsträger, etc.

Und jetzt schickt der Gerichtsvollzieher mit eine Vorschussrechnung über 120,00 €.... hallo??? Ist das normal? Hat da schon jemand Erfahrungen mit gemacht?

Vielen Dank schon einmal
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Frau Cindy
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#542

06.02.2013, 10:38

Meinst du jetzt, dass überhaupt ein Vorschuss angefordert wird oder die Höhe des Vorschusses?

Beides finde ich jetzt nicht so abwegig.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
OGVrolandhh
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#543

06.02.2013, 10:52

natascha83 hat geschrieben:Guten Morgen,

ich habe jetzt meinen ersten Kombi-Auftrag gemacht... Also Zwangsvollstreckung mit Abgabe des Vermögensverzeichnisses inkl. Einholung von Auskünften Dritter, also Rentenversicherungsträger, etc.

Und jetzt schickt der Gerichtsvollzieher mit eine Vorschussrechnung über 120,00 €.... hallo??? Ist das normal? Hat da schon jemand Erfahrungen mit gemacht?

Vielen Dank schon einmal

Nein, das ist nicht normal. Der Kollege wird irgendwann damit aufhören, weil er buchen muß ohne Ende, wenn er bei jeder Sache so einen Vorschuß anfordert.
Außerdem wird das sehr wahrscheinlich bei der nächsten Prüfung moniert.

Also, entweder zahlen oder eine anwaltliche Kostenhaftung erklären.

Viele Grüße
silvester
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#544

06.02.2013, 11:48

Was ist schon normal?
Es gibt GV, die den Vorschuß erheben und Kollegen, die ihn nicht erheben.

Der GV ist berechtigt einen Vorschuß einzufordern und der Auftraggeber ist zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtet. Der Vorschuss soll die voraussichtlich entstehenden Kosten decken.
Warum aber sollte die Erhebung von Vorschuß bei der Prüfung des GV moniert werden?
Steffi81
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#545

06.02.2013, 11:58

vielen Dank
Steffi81
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#546

06.02.2013, 12:19

GV B. hat geschrieben:Um noch einmal bei den EMA-Anfragen Klarheit zu verschaffen:

Der Gerichtsvollzieher bedarf - schon im Hinblick auf die durch die Auskunftseinholung entstehenden Kosten - eines konkreten Auftrags des Gläubigers.
Ohne Auftrag zur Aufenthaltsermittlung gemäß § 755 ZPO n.F. keine EMA Ermittlungen durch den GV!
Sollte ein entsprechender Auftrag nicht vorliegen, wird der GV die Unterlagen an den Gläubiger(Vertreter) zurückschicken, falls der Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht (mehr)
zu ermitteln ist. Dieser kann dann, wie bisher, eigene Ermittlungen anstellen und einen neuen Vollstreckungsauftrag mit der ermittelten Anschrift erteilen.

Eine negative Meldebescheinigung (Schuldner unbekannt verzogen), die vom Gläubiger beim EMA beantragt wurde und sodann beim GV eingereicht wird, ermächtigt diesen auf Antrag weitere Ermittlungen über den Aufenthaltsort nach § 755 Abs. 2 ZPO n.F. (Ausländerbehörde; Träger ges. Rentenvers., Kraftfahrtbundesamt) anzustellen. Der GV wird jedoch prüfen, ob die eingereichte Bescheinigung nicht zu alt ist.

Die Gerichtsvollzieher sind sich dessen bewusst, dass von ihnen durchgeführte EMA-Anfragen nicht die kostengünstigste Lösung für die Gläubiger sind (10,- EUR Gebühr für GV + Auslagen der Meldebhörde).
Sie gehen deshalb schon jetzt davon aus, dass sich diese Art von Aufträgen in Grenzen halten.
Heisst das ich kann erst Antrag auf Erteiltung des Aufenthaltsorts des Schuldners stellen, wenn mir eine negative EMA vorliegt? Liegt mir eine EMA mit aktueller Anschrift vor, dort kommt aber keine Post an, kann ich GV dann nicht direkt mit beauftragen Drittauskünfte einzuholen oder stelle ich sofort Antrag auf Abgabe VA?

Ich habe hier eine Akte zur Bearbeitung vorliegen. Wir haben Vollstreckungsandrohung an Schuldner geschickt. Kam zurück Empfänger verzogen. Laut gestellter EMA ist dies aber die Adr. Was hab ich nun für Möglichkeiten? Beauftrage ich GV mit der Abnahme der Vermögensauskunft nach 802a ZPO und wenn Schuldner sich hiergegen weigert stelle ich zugleich Antrag auf 802 Abs 1 Drittauskünfte z.B. gesetzl Rentenversicherung? Und vorsorglich Vorpfändung etc???

Welche Kosten fallen hier für den Mdt an? Eine 0,3 nach 3309?
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#547

06.02.2013, 12:50

silvester hat geschrieben:Was ist schon normal?
Es gibt GV, die den Vorschuß erheben und Kollegen, die ihn nicht erheben.

Der GV ist berechtigt einen Vorschuß einzufordern und der Auftraggeber ist zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtet. Der Vorschuss soll die voraussichtlich entstehenden Kosten decken.
Warum aber sollte die Erhebung von Vorschuß bei der Prüfung des GV moniert werden?

...........weil er im KBI 1000 Nummern haben wird, wenn er es jetzt bei jedem Auftrag so macht.
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#548

06.02.2013, 13:48

Laut gestellter EMA ist dies aber die Adr. Was hab ich nun für Möglichkeiten?
Es gibt massig Schuldner die verziehen, ohne sich umzumelden. :wink:
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#549

06.02.2013, 13:55

Habe auch was zu berichten:
Hab gestern meinen ersten (2013) Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung versendet - per Formular mit allen üblichen Anlagen (weil es ja bald Pflicht ist).
Da ruft doch heute einer aus der Posteingangsregistratur des betreffenden Gerichts an und fragt, ob dies an das richtige Gericht gesendet wurde, da hängt ja ein Titel dran, was er denn damit soll.
Ich hab ihm (nach einigem - für ihn nicht hörbar - :?: :auslach :?: ) erklärt, das ist doch das neue Formular, was benutz werden muss und warum sollte ich ein extra Anschreiben machen, wenn vorn alles wichtige draufsteht?
Macht es Sinn, doch ein extra Anschreiben zu machen??? :evil:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#550

06.02.2013, 14:27

Pepples hat geschrieben:
Laut gestellter EMA ist dies aber die Adr. Was hab ich nun für Möglichkeiten?
Es gibt massig Schuldner die verziehen, ohne sich umzumelden. :wink:
Das heisst ich gehe so vor wie geschildert? Beauftrage GV?
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