Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
Verfasst: 04.02.2013, 10:36
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M.E. ja!Adelia hat geschrieben:Kann ich hier eine Nachbesserung beantragen?
D.h. ich stelle meine Anfrage, zu einer VA/e.V. aus den letzten Jahren, wie gewohnt an das zuständige Vollstreckungsgericht?sunny84 hat geschrieben:Genau, ihr müsst euch erst mal registrieren. Da du über das Vollstreckungsportal aber sowieso nur Auskünfte über die Vermögensauskunft (also neues Recht) bekommst und nicht, ob der Schuldner z. B. in 2012 die EV abgegeben hat, eilt das in meinen Augen nicht so sehr. Im Moment steht da ja noch so gut wie nix drin.Zur Schuldnerauskunft: Ich bzw. die Kanzlei muss sich erst einmal registrieren und den PIN abwarten, ehe wir Anfragen stellen können und Einblick haben können? Habe ich das hier gerade alles richtig entnommen?