Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
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Mhh, könnten wir dann Verfassungsbeschwerde einreichen? Das spielt doch nur den Banken in die Hände...Pitt hat geschrieben: Zahlung per PayPal oder Kreditkarte?! Wer denkt sich nur solche "Lösungen" aus oder wird das per Lostrommel entschieden? Wundern würde es mich nicht.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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Habe das gerade noch im Netz gefunden - Auszug aus Drucksache 15/3210 des Landtages von Baden-Württemberg vom 12.03.2013:
In Absatz 1 wird die Verwendung elektronischer Bezahlsysteme zugelassen. Mit
Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung wird zunächst eine Bezahlung mittels
Kreditkarte über das elektronische Bezahlsystem „SaferPay“ zur Verfügung ge -
stellt. In Abstimmung mit der Finanzverwaltung des Landes NRW wird als
Ergänzung zur Bezahlung mittels Kreditkarte derzeit die Verwendung des auf
dem Markt weit verbreiteten Bezahlsystems „PayPal“ untersucht. Eine Entscheidung
ist jedoch nicht vor dem Jahr 2014 zu erwarten. Absatz 2 bestimmt, dass die
teilnehmenden Länder einen monatlichen Nachweis der eingenommenen Gebüh -
ren erhalten. Langsam überlege ich, mir einen Kaffeebecher mit dem Aufdruck "Reform ohne Plan - Ich bin dabei." anzuschaffen (oder vielleicht "Reformbürger"?), dann habe ich wenigstens einmal am Tag was zu lachen
In Absatz 1 wird die Verwendung elektronischer Bezahlsysteme zugelassen. Mit
Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung wird zunächst eine Bezahlung mittels
Kreditkarte über das elektronische Bezahlsystem „SaferPay“ zur Verfügung ge -
stellt. In Abstimmung mit der Finanzverwaltung des Landes NRW wird als
Ergänzung zur Bezahlung mittels Kreditkarte derzeit die Verwendung des auf
dem Markt weit verbreiteten Bezahlsystems „PayPal“ untersucht. Eine Entscheidung
ist jedoch nicht vor dem Jahr 2014 zu erwarten. Absatz 2 bestimmt, dass die
teilnehmenden Länder einen monatlichen Nachweis der eingenommenen Gebüh -
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Ist das deren Ernst?Pitt hat geschrieben:Habe das gerade noch im Netz gefunden - Auszug aus Drucksache 15/3210 des Landtages von Baden-Württemberg vom 12.03.2013:
In Absatz 1 wird die Verwendung elektronischer Bezahlsysteme zugelassen. Mit
Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung wird zunächst eine Bezahlung mittels
Kreditkarte über das elektronische Bezahlsystem „SaferPay“ zur Verfügung ge -
stellt. In Abstimmung mit der Finanzverwaltung des Landes NRW wird als
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dem Markt weit verbreiteten Bezahlsystems „PayPal“ untersucht. Eine Entscheidung
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- Mietzemau
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So..jetzt hab ich gestern was für mich neues aufn Tisch bekommen. Da bekomm ich vom AG endlich den ersehnten Haftbefehl übersandt, wunder mich, wieso die soviel Sumach dazu schreiben und les es mir durch. Es wurde explizit darauf hingewiesen, dass bitte dem Pfändungs- und Verhaftungsauftrag die Ausfertigung, sowie die beglaubigte Abschrift des Haftbefehls beizufügen ist. ....
Ist das jetzt auch neu in der Reform? Hab ich was verpasst? Ich hab schon andere gefragt, ob die das kennen, aber keiner kannte das. Und ich fing schon an an mir zu zweifeln
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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- Mietzemau
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Keiner?
So..jetzt hab ich bis heute gewartet, aber dennoch keine GK-Rechnung über 15€ erhalten...beim AG in der Abtl. angerufen, aber dort sitzt eine Vertretung die mir nicht weiterhelfen kann. Hätte mich ja doch mal interessiert.
So..jetzt hab ich bis heute gewartet, aber dennoch keine GK-Rechnung über 15€ erhalten...beim AG in der Abtl. angerufen, aber dort sitzt eine Vertretung die mir nicht weiterhelfen kann. Hätte mich ja doch mal interessiert.
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- katuscha
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Ich habe mal was erfreuliches, hatte keine Auskünfte beim GV beantragt, da ich nicht über die Schwelle gekommen bin. Jetzt kamen die Vollstreckungsunterlagen zurück, da Schuldner unbekannt verzogen, aber der GV hat mir handschriftlich den Arbeitgeber draufgeschrieben (ohne Berechnung).
Sicherheitshalber werde ich da aber vorher anrufen, ob der Schuldner wirklich da arbeitet.
Achso, er hat noch vermerkt, dass die neue Anschrift nicht ermittelt werden konnte. Sollte ich dann trotzdem eine EMA machen?
Sicherheitshalber werde ich da aber vorher anrufen, ob der Schuldner wirklich da arbeitet.
Achso, er hat noch vermerkt, dass die neue Anschrift nicht ermittelt werden konnte. Sollte ich dann trotzdem eine EMA machen?
- Mietzemau
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mh..ich würds mal machen mit der EMA. Du weißt ja nicht, inwieweit er nachforschen konnte/ nachgeforscht hat, wenn er dir nix in Rechnung gestellt hat.
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