Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
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Gibt es das neue Pfüb Formular schon bei Anwalt classic pro? Wo kann man sich das sonst ansehen? Ich glaube, wir fallen sonst am 01.01.2013 ins eiskalte Wasser.
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Ich habe bislang nur die Verordnung über Formulare für die ZV gesehen, dort ist der PfÜb-Antrag drin, aber als .pdf-Datei habe ich ihn auch nocht nicht.
Ergänzung: Siehe den Link unter #36 dieses Freds, dort sind auch die Datein zum download.
Mir viel gerade noch etwas anderes auf. Wo kann ich denn die seit dem 01.01.2010 abgegebenen Vermögensverzeichnisses künftig einholen? Immer noch bei derzeit zuständigen Gericht oder wird die Liste der Schuldnerverzeichnisses bei den zentralen Vollstreckungsgerichten aufgenommen/geführt und Anfragen sind nur noch nach dort zu richten.
Ergänzung: Siehe den Link unter #36 dieses Freds, dort sind auch die Datein zum download.
Mir viel gerade noch etwas anderes auf. Wo kann ich denn die seit dem 01.01.2010 abgegebenen Vermögensverzeichnisses künftig einholen? Immer noch bei derzeit zuständigen Gericht oder wird die Liste der Schuldnerverzeichnisses bei den zentralen Vollstreckungsgerichten aufgenommen/geführt und Anfragen sind nur noch nach dort zu richten.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
- Isis90
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Ich hab zu diesem Thema jetzt auch noch mal ne wahrscheinlich ein bisschen doofe Frage, aber was solls...
Wir haben in der Schule jetzt gerade mit Mahnwesen und ZV angefangen und haben auch (auf Nachfrage) gesagt bekommen, dass wir gleich alles in der neuen Form lernen. So weit so gut, freut uns auch. Was aber bei uns aufgefallen ist, ist dass uns gesagt wurde "da ändert sich doch kaum was, nur minimal", ich aber hier das Gefühl hab, dass das schon einiges ist. Gerade weil meine Kolleginnen hier auch auf Lehrgang extra dafür waren.
Ändert sich da nun wirklich viel, oder doch nicht? Ich weiß, gerade in dem Thread hier ein bisschen blöde Frage, aber so langsam wundern wir uns alle in der Klasse...
Wir haben in der Schule jetzt gerade mit Mahnwesen und ZV angefangen und haben auch (auf Nachfrage) gesagt bekommen, dass wir gleich alles in der neuen Form lernen. So weit so gut, freut uns auch. Was aber bei uns aufgefallen ist, ist dass uns gesagt wurde "da ändert sich doch kaum was, nur minimal", ich aber hier das Gefühl hab, dass das schon einiges ist. Gerade weil meine Kolleginnen hier auch auf Lehrgang extra dafür waren.
Ändert sich da nun wirklich viel, oder doch nicht? Ich weiß, gerade in dem Thread hier ein bisschen blöde Frage, aber so langsam wundern wir uns alle in der Klasse...
I tried to act normal...
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Du musst zukünftig quasi zweigleisig fahren: Eine Anfrage beim "alten" Vollstreckungsgericht (wenn der Schuldner mehrfach umgezogen ist, dann halt entsprechend mehrere) und eine beim "zentralen"...Geniesserin hat geschrieben:Wo kann ich denn die seit dem 01.01.2010 abgegebenen Vermögensverzeichnisses künftig einholen? Immer noch bei derzeit zuständigen Gericht oder wird die Liste der Schuldnerverzeichnisses bei den zentralen Vollstreckungsgerichten aufgenommen/geführt und Anfragen sind nur noch nach dort zu richten.
Lasst Euch nicht irre machen! Wenn die Schule nach dem neuen Recht unterrichten will, ist das doch nur gut für Euch! Warum solltet Ihr Euch Wissen aneignen, das in der Abschlussprüfung nicht abgefragt werden wird?Isis90 hat geschrieben:Wir haben in der Schule jetzt gerade mit Mahnwesen und ZV angefangen und haben auch (auf Nachfrage) gesagt bekommen, dass wir gleich alles in der neuen Form lernen. So weit so gut, freut uns auch. Was aber bei uns aufgefallen ist, ist dass uns gesagt wurde "da ändert sich doch kaum was, nur minimal", ich aber hier das Gefühl hab, dass das schon einiges ist. Gerade weil meine Kolleginnen hier auch auf Lehrgang extra dafür waren.
@randfichte: die 3 neuen Anträge kannst du einsehen und ausdrucken über das BMJ. Die neuen Anträge können auch schon verwendet werden. Erst ab 01.03.2013 müssen die die Neuen verwendet werden.
Ich hab die Woche mal bei RA Micro angerufen und gefragt wann die eingespielt werden...wahrscheinlich erst gegen ende des Jahres. Leider.
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Genau sowas hatte ich befürchtet.Ernie hat geschrieben:Du musst zukünftig quasi zweigleisig fahren: Eine Anfrage beim "alten" Vollstreckungsgericht (wenn der Schuldner mehrfach umgezogen ist, dann halt entsprechend mehrere) und eine beim "zentralen"...Geniesserin hat geschrieben:Wo kann ich denn die seit dem 01.01.2010 abgegebenen Vermögensverzeichnisses künftig einholen? Immer noch bei derzeit zuständigen Gericht oder wird die Liste der Schuldnerverzeichnisses bei den zentralen Vollstreckungsgerichten aufgenommen/geführt und Anfragen sind nur noch nach dort zu richten.
Warum kann nicht für das zentrale Vollstreckungsgericht eine elektronische Abfrage für die RAe eingeführt werden, damit man wenigstens auf die Antwort nicht die Postlaufzeit abwarten muss?
@Steffi: Danke fürs Nachfragen bei RAM, leider machen die sowas gerne auf den letzten Drücker. Sollte ich ab dem 15. Dez. noch PfÜb-Anträge machen müssen, werde ich wohl schon das neue Formular verwenden und per Hand ausfüllen. (Aber auch nur, wenn die Forderung nicht zu umfangreich ist).
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Nein, ab 1.32013 und soweit ich weiß, sind sie seit 1.9.2012 schon zulässig.
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