eV-Auswertung - noch jemand ne Idee?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Ernie

#51

07.09.2010, 13:31

Badeschlappe26 hat geschrieben:öh - ja. Wieso, machen die Banken da neuerdings Problem seit Einführung des ach-so-tollen P-Kontos. Hatte bisher noch keine Probleme.
Da eine gesetzliche Grundlage für eine Ruhendstellung der Kontenpfändung niemals existiert hat, schließen sich immer mehr Banken an und stimmen der Ruhendstellung nicht mehr zu, ergo: Pfüb aufheben oder in vollem Umfange lassen. Sehr kundenfreundliches Verhalten... :roll:
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lucy1510
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#52

07.09.2010, 13:47

Das Problem der Nichtruhendstellung der Banken hatte ich aber auch schon vor Einführung des P-Kontos. Mir ist es vor langer Zeit schon mal so gegangen, dass ich eine Pfändung ruhend stellen wollte, die Bank dies aber abgelehnt hat und das ist nicht nur einmal vorgekommen. Vielleicht wird das ja durch das tolle P-Konto noch verstärkt.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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#53

07.09.2010, 15:54

Ich freue mich, dass nunmehr Raten gezahlt werden. Auf die Idee der Herausgabevollstreckung der Bescheide bin ich noch nicht gekommen, daher an alle :thx

Umgang mit Schuldnern: Ich habe Spezies hier, da schlage ich voll zu. Aber auch erst, wenn alle anderen Methoden erfolglos waren und ich den Eindruck habe, der Schuldner will mich zur Närrin halten.
Dann haben wir ein paar, bei denen wir auch die sanfte Methode machen und auch mal tel. an die vereinbarten Raten erinnern.
Wenn ich hier aber lese, dass auch bei H4-Empfängern das Konto dicht gemacht wird, glaube ich, manchmal zu früh aufzugeben.

Bzgl. P-Konto haben wir derzeit nur eine Akte, wo der Schuldner beim Gericht Freigabeantrag gestellt hat. Das Gesetz ist dazu wirklich nicht ausgereift und die Gerichte müssen wieder improvisieren.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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