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Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 28.01.2013, 19:23
von Soenny
Warum soll dies nur gelten bei einem isolierten ZV-Auftrag auf Einigung?
Aber selbst dann - so habe ich das jedenfalls verstanden -, sind deine Kollegen der Meinung, daß die Gebühr eben nicht anfällt, weil der RA ja "nur" die entsprechenden Kreuze zu machen hat und dies würde die Einigungsgebühr nicht auslösen.

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 29.01.2013, 08:45
von Geiselmann
Hallo,

in meinem Beitrag habe ich doch ausgeführt, dass der Gläubiger sich mit der Ratenzahlung auseinandersetzen soll hinsichtlich der Kostenfolge und der Ratenhöhe.
Das geht über die Kreuze hinaus.
Letztlich wird es die Rechtsprechung entscheiden.

S. Geiselmann

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 29.01.2013, 08:52
von unkunkel
Hat sich eigentlich an den Gerichtsvollzieherkosten zum 01.01.2013 auch etwas geändert? (Abgesehen von den Kosten für seine neuen Befugnisse, meine ich.) Ist die Höhe der Gebühren aus dem GVKostG gleichgeblieben oder wurden die im Zuge der Reform gleich mit erhöht? Hab gerade schon auf den einschlägigen Gesetzestexte-Seiten geschaut, scheint aber alles gleich geblieben zu sein. Aber auf deren Aktualität möchte ich mich nicht unbedingt verlassen. :pfeif

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 29.01.2013, 09:20
von OGVrolandhh
Moin, da streiten noch die Länder (wollen höhere Gebühren) und die Regierung (will weniger erhöhen).

Es sieht so aus, als wenn alle Gebühren um rund 20% angehoben werden. Zeitpunkt soll Mitte 2013 sein.

Leider nicht beim Wegegeld. Wir fahren also weiter für 2,50 Euro je Auftrag zum Schuldner. Mitunter 3 x je Auftrag :evil: .

Viele Grüße

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 29.01.2013, 10:08
von unkunkel
Super, vielen Dank für die schnelle Antwort. :thx

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 29.01.2013, 11:53
von Christl
Ich möchte einen ganze normalen Zwangsvollstreckungsauftrag machen. Ich habe im Internet ein Formular gefunden, wobei ich meine, dass noch kein Formularzwang besteht. Oder weiß da jemand schon mehr?
Dann habe ich noch das Beck´sche Formularbuch und dort ist ein Muster drin, welches sich auch ziemlich von dem Formular aus dem Internet unterscheidet ... :roll: In diesem steht u. a. "Der nach § 4 Abs. 1 GvKostG zu zahlende Kostenvorschuss wird gedeckt durch ..." In den Anmerkungen steht, dass der Gläubiger eine Vorschusspflicht hat. Wisst ihr da etwas drüber? In dem Formular, das ich im Internet gefunden habe, steht nichts von einem Vorschuss.

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 29.01.2013, 11:54
von Christl
Das ist das Formular aus dem Internet:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/z ... g/GV_6.pdf

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 29.01.2013, 12:31
von Pepples
Für dem stinknormalen VA gibt es (noch) keinen Formularzwang. Ob und wann der kommt steht noch in den Sternen. :wink:

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 29.01.2013, 12:36
von nephele
Ich finde den Auftrag des DGVB ganz gut.
http://www.dgvb.de/AuftragVollstreckungV10.pdf" target="blank

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 29.01.2013, 13:05
von OGVrolandhh
Der Formularzwang soll im II Quartal kommen.

Der Programmfehler in RA-Micro beim ZV-Auftrag soll kurzfristig behoben werden.
Dann kann nur noch die VA nach 802 oder die VA gem. 807 beantragt werden. Im Moment ist immer
beides beantragt, das geht aber im praktischen und auch bei den Kosten nicht.

Beim Vorschuß entscheidet jeder Kollege selbst, ob er den erhebt.

Viele Grüße