Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
harmony
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#471

25.01.2013, 12:15

Ich habe einfach etwas Bedenken, dass es eine gute Woche dauern wird, bis die Info (vorl. Lohn- oder Kontenpfändung) bei mir ankommt.

Damit würden mir dann noch 3 Wochen bleiben, meinen PfüB zu erlassen und zuzustellen, ohne meinen Rang zu verlieren.

Wir das nicht zeitmäßig etwas knapp??? :pfeif

Die GVZ sind überlastet und die Gerichte ja sowieso :roll:
Aelizia
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#472

25.01.2013, 12:16

möchte auch mal eben ein großes Danke an OGV Roland dalassen.
Tolle Hilfe, die Erklärungen zu den Vollstreckungsaufträgen!
:dankeschoen
Fredderike
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#473

25.01.2013, 12:49

Hallo,
ich habe gerade meine erste Pfändung "gemacht". Das Ausfüllen des Formulars am PC geht ja noch - so gerade eben, aber 9 Seiten für ne einfache Kontenpfändung???? Und mit Ausfertigungen für alle Beteiligten muss die doch immer noch eingereicht werden, oder?
Ach du je ...
:?
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Frau Cindy
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#474

25.01.2013, 13:26

harmony hat geschrieben:Ich habe einfach etwas Bedenken, dass es eine gute Woche dauern wird, bis die Info (vorl. Lohn- oder Kontenpfändung) bei mir ankommt.

Damit würden mir dann noch 3 Wochen bleiben, meinen PfüB zu erlassen und zuzustellen, ohne meinen Rang zu verlieren.

Wir das nicht zeitmäßig etwas knapp??? :pfeif
Klar ist das knapp. Das war bisher aber auch schon so. Darum hab ich das auch noch nie gleich mit beantragt. Allerdings gehe ich mal - in meinem jugendlichen Leichtsinn - davon aus, dass der GV ne kurze Info geben würde, wenn er ein VZV ausspricht, da er genauso um die Fristen weiß.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
tiko73

#475

25.01.2013, 13:35

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man in einem solchen Fall recht schnell die Unterlagen wieder zurück hat. Allerdings muss man sich dann auch selbst beeilen und noch am selben Tag schauen, dass der PÜ rausgeht - und vielleicht noch den Vermerk "Eilt! Vorpfändung läuft" drauf anbringen :-)
harmony
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#476

25.01.2013, 13:57

Ich bin und bleibe gespannt, was das noch alles werden soll :wink:

Bisher musste ich (noch) nicht vollstrecken.

Danke trotzdem :wink1
OGVrolandhh
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#477

25.01.2013, 15:03

Hallo,

ihr müßt nicht unbedingt das vorläufige ZV beim GV beantragen. Es macht derzeit nur wirklich
Sinn das zu tun, weil der GV durch die Abfragen zu Erkenntnissen kommt, die sonst niemand hat.
Anders als früher beim Vermögensverzeichnis, welches oft gleich an mehrere Gläubiger versandt wurde.

Sorge wegen der 4-Wochen-Frist braucht man eigentlich nicht zu haben.
Ich mache es zum Beispiel so, dass ich das vorläufige ZV dem Drittschuldner zustelle und zeitgleich
die Vollstreckungsunterlagen an den Gläubiger zurückgebe. Natürlich mit einem Anschreiben, was
gerade los ist und was er machen sollte (PfÜb beantragen).
Nach Rückkehr der Zustellung an den Schuldner reiche ich die restlichen Unterlagen an den
Gläubiger nach.

Wir hatten uns als Verband sehr darum bemüht, dass wir als GV diese PfÜb´se erlassen dürfen.
Leider kamen wir damit nicht durch.

Ein schönes Wochenende.

Roland
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weneste
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#478

25.01.2013, 20:02

Hallo ihr lieben,
ich schalte mich hier auf mal mit ein... darf am Montag meinen ersten Pfüb mit dem neuen Formular raushauen und hab gleich ein paar Fragen bzw. würde mich über eure Meinung freuen.

Auf Seite 3 (Forderungsaufstellung) verstehe ich das richtig, dass ich einfach ankreuze "gem. anliegender Aufstellung" und in die linke Spalte gar nichts eintragen muss?

Die Drittschuldner muss ich ja nicht in der Reihenfolge wie die Ansprüche aufgelistet sind, eintragen, oder?
Ich würde nämlich erst gerne das Konto (Anspruch D) und dann beim Arbeitgeber (Anspruch A) pfänden.

Oh man, momentan tu ich mich irgendwie noch schwer mit dem Formular... dabei waren meine bisherigen Pfübs immer so toll :-))

Ich sag schonmal Danke für eure Anregungen und Hinweis und wünsch euch allen ein wunderschönes Wochenende.

Viele Grüße
weneste

P.S. Ich hoffe, die Fragen wurden hier nicht schon gestellt, hab nämlich über die Suche und beim Querlesen nichts gefunden.
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
harmony
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#479

25.01.2013, 21:02

@weneste: Ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen, aber es würde mich auch interessieren, wie man es am besten anstellt.

Dank auch nochmal an den OGVrolandhh habe ich es endlich geschafft meinen Kombi-Auftrag fertigzustellen :D

Ich hätte da aber auch noch eine Frage zur gütlichen Erledigung im Rahmen der Gerichtsvollziehervollstreckung!
Ich habe im Internet einen Aufsatz gefunden, wo es heißt, dass ich bei einer gütlichen Erledigung durch den GVZ zu der 0,3 nach 3309 auch noch eine 1,0 nach 1003 erhalte. Sollte ich das schon mal vorsorglich im Auftrag mit aufnehmen???

Hier ein Link von dem Aufsatz:

http://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgeb" target="blank ... erledigung

:thx schon einmal für die Beantwortung all meiner Fragen durch Euch alle. Ohne Euch wäre ich echt aufgeschmissen gewesen :oops:
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Soenny
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#480

25.01.2013, 21:07

Kannst du den Link bitte noch einmal einstellen und dann bitte nicht auf Vorschau gehen, sonst wird er falsch eingestellt ;) :thx
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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