Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Randfichte72
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#461

24.01.2013, 14:45

Hallo Roland,

das finde ich super, dass Du Dich hier angemeldet hast, herzlich willkommen! Ich werden den Thread mit Spannung verfolgen. Wir haben auch die ersten Aufträge -Versuchsballons - an den GVZ verschickt, mal sehen, was dabei herauskommt. Leider zeigt sich immer erst in der Praxis, woran es hakt und wo die Schwachstellen sind.
Fredderike
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#462

24.01.2013, 16:21

Hallo Roland,
:thx für die Info. Genau so habe ich es auch gemacht. War nur etwas irritiert, weil doch von "Formularzwang" die Rede ist.

Viele Grüße

Fredderike
harmony
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#463

25.01.2013, 09:15

Ein ganz großes :thx an den OGV Roland für die Reihenfolge bei den Vollstreckungsaufträgen. Sie haben mir sehr weitergeholfen.

Ich hätte da nur noch eine Frage. Bei dem Kombi-Auftrag - wie muss ich Punkt 6. Vorläufiges ZV bei Ermittlung verstehen???

Kann mir das einer erklären??
BKKler
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#464

25.01.2013, 09:17

Ich denke damit ist gemeint falls eine z.B. Bankverbindung oder Arbeitgeber also Drittschuldner bekannt wird durch den GV das dann gleichzeitig das Zahlungsverbot durch den GV erlassen wird für diese Bankverbindung oder Arbeitgeber also sozusagen Kontenpfändung bzw. Lohnpfändung

Oder versteht ich das falsch ? :pfeif

Ansonsten kann ich mich hier nur anchliessen. Danke für die Formularvorschläge von Herrn OGV :thx

Super das jemand hier im Forum ist der dieses Aufträge bearbeiten muss...denke so können beide Seiten sich gegenseitig helfen sich die Arbeit zu erleichtern...hoffe ich
Minimaus
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#465

25.01.2013, 09:48

:thx
Herr OGV :wink2

zum Pfüb: hat jemand die neuen Formulare schon in Ra-Micro?
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sunny84
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#466

25.01.2013, 10:01

:suche
Die sollen voraussichtlich Anfang Februar eingefügt werden.
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#467

25.01.2013, 10:10

:thx
OGVrolandhh
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#468

25.01.2013, 10:18

Danke für die Blumen :wink2

Das vorl. ZV bei Ermittlung ist - wie richtig vermutet - das vorläufige ZV das vom Gerichtsvollzieher erlassen wird.
Das ist jetzt auch sinnvoll, da der Schuldner einem nicht bekannt ist (es ist ja keine Vermögensauskunft vorhanden) und
die Pfändung sofort erfolgt. Die Schuldner wissen noch nicht, dass wir jetzt Auskünfte über sie einholen können.
Wenn dann die Kontokarte beim Abheben weg ist oder sie zum Chef gerufen werden weil eine Lohnpfändung da ist, trifft
sie das völlig unvorbereitet 8) . Die werden sich schnell melden und versuchen zu zahlen.

Vielen ist noch nicht bekannt wie weitreichend die Auskunft beim Bundesamt für Steuern ist.
Hier sind alle Konten und Schließfächer gelistet, die jeder von uns hat oder mal gehabt hat.

Viele Grüße

Roland Lensch
harmony
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#469

25.01.2013, 11:49

Das mit dem vorläufigen Zahlungsverbot hört sich ja gut an. :D

Aber wie ist es dann mit dem PfüB? Muss ich den dann innerhalb eines Monats zugestellt haben?

Wenn ja, ab wann berechne ich die Frist?
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Frau Cindy
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#470

25.01.2013, 11:55

Das ist doch wie gehabt. Zustellung Pfüb einen Monat ab Zustellung VZV.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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