Hallo Roland,
das finde ich super, dass Du Dich hier angemeldet hast, herzlich willkommen! Ich werden den Thread mit Spannung verfolgen. Wir haben auch die ersten Aufträge -Versuchsballons - an den GVZ verschickt, mal sehen, was dabei herauskommt. Leider zeigt sich immer erst in der Praxis, woran es hakt und wo die Schwachstellen sind.
Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
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Hallo Roland,
für die Info. Genau so habe ich es auch gemacht. War nur etwas irritiert, weil doch von "Formularzwang" die Rede ist.
Viele Grüße
Fredderike
für die Info. Genau so habe ich es auch gemacht. War nur etwas irritiert, weil doch von "Formularzwang" die Rede ist.
Viele Grüße
Fredderike
Ein ganz großes an den OGV Roland für die Reihenfolge bei den Vollstreckungsaufträgen. Sie haben mir sehr weitergeholfen.
Ich hätte da nur noch eine Frage. Bei dem Kombi-Auftrag - wie muss ich Punkt 6. Vorläufiges ZV bei Ermittlung verstehen???
Kann mir das einer erklären??
Ich hätte da nur noch eine Frage. Bei dem Kombi-Auftrag - wie muss ich Punkt 6. Vorläufiges ZV bei Ermittlung verstehen???
Kann mir das einer erklären??
Ich denke damit ist gemeint falls eine z.B. Bankverbindung oder Arbeitgeber also Drittschuldner bekannt wird durch den GV das dann gleichzeitig das Zahlungsverbot durch den GV erlassen wird für diese Bankverbindung oder Arbeitgeber also sozusagen Kontenpfändung bzw. Lohnpfändung
Oder versteht ich das falsch ?
Ansonsten kann ich mich hier nur anchliessen. Danke für die Formularvorschläge von Herrn OGV
Super das jemand hier im Forum ist der dieses Aufträge bearbeiten muss...denke so können beide Seiten sich gegenseitig helfen sich die Arbeit zu erleichtern...hoffe ich
Oder versteht ich das falsch ?
Ansonsten kann ich mich hier nur anchliessen. Danke für die Formularvorschläge von Herrn OGV
Super das jemand hier im Forum ist der dieses Aufträge bearbeiten muss...denke so können beide Seiten sich gegenseitig helfen sich die Arbeit zu erleichtern...hoffe ich
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Die sollen voraussichtlich Anfang Februar eingefügt werden.
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Danke für die Blumen
Das vorl. ZV bei Ermittlung ist - wie richtig vermutet - das vorläufige ZV das vom Gerichtsvollzieher erlassen wird.
Das ist jetzt auch sinnvoll, da der Schuldner einem nicht bekannt ist (es ist ja keine Vermögensauskunft vorhanden) und
die Pfändung sofort erfolgt. Die Schuldner wissen noch nicht, dass wir jetzt Auskünfte über sie einholen können.
Wenn dann die Kontokarte beim Abheben weg ist oder sie zum Chef gerufen werden weil eine Lohnpfändung da ist, trifft
sie das völlig unvorbereitet . Die werden sich schnell melden und versuchen zu zahlen.
Vielen ist noch nicht bekannt wie weitreichend die Auskunft beim Bundesamt für Steuern ist.
Hier sind alle Konten und Schließfächer gelistet, die jeder von uns hat oder mal gehabt hat.
Viele Grüße
Roland Lensch
Das vorl. ZV bei Ermittlung ist - wie richtig vermutet - das vorläufige ZV das vom Gerichtsvollzieher erlassen wird.
Das ist jetzt auch sinnvoll, da der Schuldner einem nicht bekannt ist (es ist ja keine Vermögensauskunft vorhanden) und
die Pfändung sofort erfolgt. Die Schuldner wissen noch nicht, dass wir jetzt Auskünfte über sie einholen können.
Wenn dann die Kontokarte beim Abheben weg ist oder sie zum Chef gerufen werden weil eine Lohnpfändung da ist, trifft
sie das völlig unvorbereitet . Die werden sich schnell melden und versuchen zu zahlen.
Vielen ist noch nicht bekannt wie weitreichend die Auskunft beim Bundesamt für Steuern ist.
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Viele Grüße
Roland Lensch
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Das ist doch wie gehabt. Zustellung Pfüb einen Monat ab Zustellung VZV.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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