Schuldner nicht mehr zu ermitteln

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SiBa
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#41

14.02.2018, 15:57

Dany1981 hat geschrieben:Also ich mach das wie folgt (hat mir übrigens der Hr. Engler beigebracht):

Bei "Es wird angeordnet, dass..." (da kann man ja dann was extra reinschreiben)

Also ich schreibe folgenden Text: "der Drittschuldner Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie die ab Zustellung des Pfüb's laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen monatlich an den Gläubiger herauszugeben hat.
(BGH 20.12.2006, VII ZB 58/06; BGH 19.12.2012, VII ZB 50/11)
:zustimm
Das mache ich auch so. Einmal hat ein Gericht gemeckert, dann hat ein Anruf bei der Rechtspflegerin aber alles geklärt und damit war gut.
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#42

14.02.2018, 16:01

Manche Arbeitgeber übersenden die Abrechnungen auch freiwillig, obwohl sie nicht müssten (oder sich zu wenig auskennen).
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SiBa
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#43

14.02.2018, 16:04

samsara hat geschrieben:Manche Arbeitgeber übersenden die Abrechnungen auch freiwillig, obwohl sie nicht müssten (oder sich zu wenig auskennen).
Auch wenn es im PfÜB nicht festgelegt ist, probieren würde ich das auch. Einfach nett anschreiben, mehr als -Nein- oder gar nichts sagen, können die ja nicht...
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Soenny
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#44

14.02.2018, 16:06

Da hat dann aber jemand den Text mal einfach von Schuldner in Drittschuldner abgeändert. Der Beschluß des BGH beschäftigt sich nämlich ausschließlich mit der Herausgabe der Gehaltsabrechnungen durch den Schuldner und eben NICHT durch den Drittschuldner und genau aus diesem Grunde weigern sich die hiesigen Gerichte auch den Pfüb so zu erlassen.

Aber schön, man muß nur eine Entscheidung zitieren und schon ist egal was vorher im Text steht :lolaway
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#45

14.02.2018, 16:07

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Dany1981
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#46

14.02.2018, 16:16

Soenny hat geschrieben:Da hat dann aber jemand den Text mal einfach von Schuldner in Drittschuldner abgeändert. Der Beschluß des BGH beschäftigt sich nämlich ausschließlich mit der Herausgabe der Gehaltsabrechnungen durch den Schuldner und eben NICHT durch den Drittschuldner und genau aus diesem Grunde weigern sich die hiesigen Gerichte auch den Pfüb so zu erlassen.

Aber schön, man muß nur eine Entscheidung zitieren und schon ist egal was vorher im Text steht :lolaway
Ich gebe zu, die Entscheidung selbst hab ich noch nie gelesen. Ich mach nur brav was der Hr. Engler sagt. :lolaway
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#47

14.02.2018, 16:17

SiBa hat geschrieben:
Dany1981 hat geschrieben:Also ich mach das wie folgt (hat mir übrigens der Hr. Engler beigebracht):

Bei "Es wird angeordnet, dass..." (da kann man ja dann was extra reinschreiben)

Also ich schreibe folgenden Text: "der Drittschuldner Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie die ab Zustellung des Pfüb's laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen monatlich an den Gläubiger herauszugeben hat.
(BGH 20.12.2006, VII ZB 58/06; BGH 19.12.2012, VII ZB 50/11)
:zustimm
Das mache ich auch so. Einmal hat ein Gericht gemeckert, dann hat ein Anruf bei der Rechtspflegerin aber alles geklärt und damit war gut.
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Ich hab das hier im Forum gelernt - aber ich schreibe immer Schuldner - ist doch hoffentlich richtig? :augenreib
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#48

14.02.2018, 16:17

Ah in der zweiten steht dann was, daß das Gericht einen klarstellenden Beschluß aber zusätzlich zur Herausgabe durch den Schuldner erlassen kann, also noch mal lesen später :lol:
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#49

15.02.2018, 09:38

Der Arbeitgeber ist leider überhaupt nicht freundlich. Hatte schon mal ein sehr unangenehmes Gespräch mit dem.

Sonst muss ich einfach abwarten bis die Zahlungen des VU´s durch sind.

Trotzdem vielen dank für eure Hilfe.
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#50

15.02.2018, 09:45

Wie wäre es mit einer Zustellung am Arbeitsplatz (§ 177 ZPO) oder durch den Gerichtswachtmeister (auch am Arbeitsplatz)?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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