Herausgabeanspruch Unterlagen aus PfüB vollstrecken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
RA-mw
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#42

05.06.2012, 16:53

Ja das habe ich mir schon angeschaut
Honey911
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#43

05.06.2012, 23:06

Wenn der Drittschuldner trotz Aufforderung keine Drittschuldnererklärung abgibt, kannst Du ihn verklagen.

Und zwar, der DS ist verpflichtet, die DS-Erklärung abzugeben. Ich fordere ihn sicherheitshalber nochmals unter Fristsetzung auf, ist aber nicht notwendig. Also, wenn die 2-Wochenfrist abgelaufen ist und der DS sich nicht gemeldet hat, kannst Du gegen den DS klagen.

Wichtig ist: Dem Schuldner muss mit der Klage der Streit verkündet werden.

Hoffe, es hilft Dir weiter. :lol:
RA-mw
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#44

06.06.2012, 07:59

Die Ds-Erklärung habe ich schon,. Danke
RA-mw
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#45

06.06.2012, 12:52

Habe jetzt folgenden Brief an den SChuldner gefertigt und hoffe, dies ist ok:

nach Pfändung und Überweisung Ihrer Lohnforderung vom 08.05.2012 steht mir ein gesetzlicher Auskunftsanspruch nach § 836 Abs. 3 ZPO zu.

Sie sind verpflichtet, die mir zur Durchsetzung und Geltendmachung der Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen.

Ich bitte Sie daher, mir bis spätestens zum 20.06.2012 folgende Fragen schriftlich zu beantworten:

1. Wie hoch ist Ihr monatliches Brutto- und Nettoeinkommen? Wie hoch fallen Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen u. ä.) aus?

2. In welcher Steuerklasse versteuern Sie Ihr Arbeitseinkommen?

3. Erhalten Sie neben Barlohn auch Sachzuwendungen von Ihrem Arbeitgeber? In welcher Form und in welchem Umfang (z.B. Firmenwagen, freie Koste und Logis, Firmen- bzw. Dienstwohnung)? Hinsichtlich Firmenwagen: Marke, Typ, Baujahr, Kilometerstand? Wie viel wird für die private Nutzung des Pkw vom Lohn abgezogen? Hinsichtlich Firmenwohnung: Wohnfläche und Monatsmiete?

4. Wird von Ihrem Arbeitgeber zu Ihren Gunsten eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung geführt? Wenn ja, bei welcher Versicherungsgesellschaft?

5. Haben Sie Teile Ihres Arbeitseinkommens abgetreten? Wann, an wen (Name und genaue Anschrift), wofür? Falls zur Rückzahlung eines Darlehens: Wie hoch sind die monatlichen Til-gungsraten und wie viel ist derzeit noch nicht getilgt?

Des Weiteren sind Sie verpflichtet, die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihres Arbeitgebers, vorranige Lohnpfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, sowie bestehende Lohnabtretungsurkunden in Kopie an den Gläubigervertreter herauszugeben. Des Weiteren haben Sie die letzten drei Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Kopie herauszugeben

Sollten Sie die Fragen nicht innerhalb der obigen Frist mir gegenüber vollständig und wahrheits-gemäß schriftlich beantworten, sind Sie auf meinen Antrag hin verpflichtet, diese zu Protokoll des Gerichtsvollziehers zu beantworten und ihre Richtigkeit an Eides Statt zu versichern (§ 836 Abs. 3 S. 2 ZPO). Dafür entstehen weitere Rechtsanwalts- und Gerichtsvollzieherkosten.

In Erwartung der fristgemäßen Beantwortung meiner Fragen verbleibe ich
Ernie

#46

06.06.2012, 14:25

Wenn der Schuldner nicht verheiratet und zudem kinderlos ist, geht das so in Ordnung, ansonsten würde ich dazu raten, sämtliche (!) Fragen aus besagten Thread aufzunehmen! :mrgreen:
RA-mw
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#47

06.06.2012, 14:35

Nein er ist kinderlos . Danke, ich versuch mal auf diesem Wege mein Glück
RA-mw
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#48

21.06.2012, 14:26

Hallo,

habe jetzt ja dem Schuldner das entsprechende SChreiben geschickt mit den Fragen. Und mit diesem SChreiben kann ich dann einen Auftrag an den GV erteilen.

?

Danke
Ernie

#49

21.06.2012, 19:54

Frist ist erfolglos verstrichen? Dann machst Du einen entsprechenden Auftrag an den GV und fügst die bereits aufgeführten Unterlagen bei.
RA-mw
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#50

22.06.2012, 08:43

Ja die Frist ist verstrichen.

Und dann einen Antrag wie in #21 beschrieben?
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