Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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rosa
#43
07.07.2011, 20:30
Ernie jetzt muss ich doch nochma nachfragen:
den § 825 lese ich so, dass ich das ohne zustellfähige Anschrift des Schuldners vergessen kann?!
Ich muss wirklich dringend irgendwas jetzt raus schicken....